Verbot geplantStreit um Abtreibung aufgrund des Geschlechts
Der Bundesrat will per Gesetz verhindern, dass Frauen aufgrund des Geschlechts abtreiben. Linke Politikerinnen sind dagegen.
- von
- ij

Soll eine Frau auch aufgrund des Geschlechts des Embryos abtreiben dürfen?
Der Fortschritt bei Gentests sorgt für eine neue Abtreibungsdiskussion. Bluttests ermöglichen es, das Geschlecht des Embryos innerhalb der Frist für eine legale Abtreibung festzustellen – also vor der 12. Woche. Der Bundesrat will Ärzten verbieten, den Eltern das Geschlecht des Embryos so früh mitzuteilen, schreibt die «NZZ am Sonntag». SP-Ständerätin Pascale Bruderer hat diese gesetzliche Anpassung mit einer Motion angeregt. Gegen das Verbot wehren sich linke Politikerinnen, allen voran die Frauenrechtlerin Anne-Marie Rey, Initiantin der geltenden Fristenregelung. «Damit wird erstmals seit 2002 wieder zwischen gerechtfertigten und ungerechtfertigten Schwangerschaftsabbrüchen unterschieden», sagt sie der «NZZ am Sonntag».
Rey befürchtet, dass dies die Diskussion um Abtreibungen wieder neu lancieren wird. «Zuerst geht es um Geschlechterselektion, dann folgt das Down-Syndrom, dann irgendetwas anderes.» Der Entscheid über einen Schwangerschaftsabbruch müsse darum in den ersten zwölf Wochen alleine bei der Frau bleiben, auch wenn einem gewisse Folgen nicht gefielen. Ähnlich äussern sich auch die Stiftung Sexuelle Gesundheit, die von der Grünen Nationalrätin Yvonne Gilli präsidiert wird, und die Allianz Gentechfrei von Nationalrätin Maya Graf (Grüne). Beim Recht auf Selbstbestimmung dürfe es keine Ausnahmen geben.
Unter Schweizer Frauen kein Thema
Bisher war die Frage des Geschlechtes bei der Fristenregelung, gemäss der eine Abtreibung in den ersten drei Monaten auch ohne medizinische Gründe erlaubt ist, kein Thema. Das Geschlecht ist bei Ultraschalluntersuchungen erst ab der 13. Woche erkennbar. Neue medizinische Methoden, mit denen genetische Fehlbildungen nachgewiesen werden können, ermöglichen es aber, auch das Geschlecht früher festzustellen.
Aus China oder Indien ist bekannt, dass weibliche Embryos abgetrieben werden, weil sie als Armutsrisiko gelten. Der Bundesrat will ein solches Vorgehen von Anfang an verhindern. Im Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen soll Ärzten verboten werden, den Eltern das Geschlecht vor der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen.
Unter Schweizer Frauen sei aber eine Abtreibung aufgrund des Geschlechts schlicht kein Thema, so Yvonne Gilli. Für sie ist ein Verbot deshalb der falsche Weg. Aufklärung und Sensibilisierung seien wichtiger.