Fall Abu RamadanStrengere Regeln für Sozialhilfe gefordert
600'000 Franken Sozialhilfe erhielt ein niedergelassener Hassprediger in Nidau BE. Dabei könnten Gemeinden ausländischen Dauerbezügern das Aufenthaltsrecht entziehen.

Verlor seinen Asylstatus: Abu Ramadan.
Nicht nur Straftaten können einen Entzug des Aufenthaltsrechts zur Folge haben. Laut Ausländergesetz führt auch ein übermässiger und anhaltender Sozialhilfebezug dazu, dass Kantone B- oder C-Bewilligungen widerrufen. Das tun sie jedoch nur selten, wie eine Umfrage der «SonntagsZeitung» in der Deutschschweiz zeigt.
Basel-Stadt etwa entzog im letzten Jahr 15 Bewilligungen wegen der Sozialhilfe, im Kanton Bern waren es elf, in Basel-Landschaft acht und im Aargau zwei. Die Zahlen scheinen um so kleiner, wenn man die Verteilung der Sozialhilfeempfänger berücksichtigt.
265 626 Personen bezogen im Jahr 2015 schweizweit entsprechende Leistungen. Fast die Hälfte von ihnen hatte eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Aus Sicht der Gemeinden ist die meist zurückhaltende Praxis stossend. Denn sie müssen den Grossteil der Sozialhilfe berappen.
Abu Ramadan erhielt 600'000 Franken
Wie etwa Nidau BE. Der dort ansässige Hassprediger Abu Ramadan erhielt fast 600 000 Franken Sozialhilfe. Kein Einzelfall. Laut dem Nidauer Gemeinderat Roland Lutz gibt es rund ein Dutzend ausländische Personen, die je über eine halbe Million Franken Unterstützungsgelder bezogen hätten.
Der SVP-Politiker hat sich aufgrund der Ereignisse um Ramadan zusammen mit anderen Städtevertretern an die Kantonsregierung gewandt, damit solche Fälle angegangen werden.
Sie fordern einen Politikwechsel. Denn aus ihrer Sicht müsste das Berner Migrationsamt handeln und konsequenter Aufenthaltsbewilligungen entziehen. Die Gemeindevertreter sagen, sie hätten die betreffenden Fäle immer wieder dem Kanton gemeldet – passiert sei aber nichts.
Islamkritikerin vs. Hassprediger
Die Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli erhob in einem Artikel des «Bieler Tagblatts» schwere Vorwürfe gegen Hassprediger Abu Ramadan: Er habe in zwei im November gehaltenen Predigten in der Moschee al Karafi in Tripolis Gott um den Schutz der anwesenden al-Quaida- und IS-Kämpfer gebeten. Die Zeitung musste am Freitag eine Gegendarstellung des Imams drucken, in der er sich gegen die Anschuldigungen wehrt. Gemäss einer Übersetzung des «Sonntagsblicks» seien in der Predigt weder der IS noch die al-Quaida erwähnt worden. Abu Ramadan geht laut Bericht nun juristisch gegen die Islamkritikerin vor. Anfang Woche habe er sie wegen Verleumdung und übler Nachrede bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland angezeigt.