Keine Strafuntersuchung im Kanton Zürich: Suizid bei Polizei wird nicht näher beleuchtet

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Keine Strafuntersuchung im Kanton ZürichSuizid bei Polizei wird nicht näher beleuchtet

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Mutter eines Mannes abgewiesen, der sich auf dem Verkehrsstützpunkt Urdorf ZH erhängt hatte. Gegen fünf Polizisten lief eine Strafanzeige.

Der Verkehrsstützpunkt der Polizei in Urdorf.

Der Verkehrsstützpunkt der Polizei in Urdorf.

Grund für die Strafanzeige war fahrlässige Tötung. Diese richtete sich gegen fünf Polizisten, die an jenem Abend im September 2014 Dienst hatten auf dem Verkehrsstützpunkt in Urdorf ZH.

Das Obergericht des Kantons Zürich erteilte im April 2015 jedoch nicht die für eine Strafuntersuchung notwendige Ermächtigung. Dagegen reichte die Mutter des Verstorbenen Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Dieses kommt im am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass die Vorinstanz korrekt entschieden hat. Die Staatsanwaltschaft habe die Umstände des Todes des damals 40-jährigen Mannes in Polizeigewahrsam zügig und ausreichend abgeklärt.

Das Fazit der Staatsanwaltschaft, dass keine relevanten Verdachtsmomente auf ein strafbares Verhalten der Polizeibeamten vorliegen, sei plausibel.

Angetrunken Selbstunfall verursacht

Der Verstorbene hatte in jener Nacht in angetrunkenem Zustand einen Selbstunfall verursacht. Zur Entnahme von Blut- und Urinproben wurde er ins Limmattalspital gebracht. Wie bereits zuvor gegenüber seiner herbeigerufenen Mutter, äusserte der Mann auch gegenüber dem Spitalarzt Suizidabsichten.

Um eine fürsorgerische Unterbringung zu prüfen, wurde ein Notarzt auf den Verkehrsstützpunkt Urdorf bestellt. Dort trafen die Polizisten um etwa elf Uhr mit dem Mann ein.

Selbstgespräche in der Zelle

Bis zum Eintreffen des Arztes kurz nach halb ein Uhr nachts, wurde der 40-Jährige in eine Zelle gebracht, da er Widerstand leistete. Gut zehn Minuten vorher hatte einer der Polizisten an der Türe der Zelle gehört, wie der Mann Selbstgespräche führt.

Als der Notarzt die Zelle kurz nach ein Uhr betrat, fand er den 40-Jährigen tot vor. Er hatte sich erhängt. Die Mutter warf den Polizisten vor, dass sie ihren Sohn nicht hätten alleine lassen dürfen und ein Notfallpsychiater hätte aufgeboten werden müssen. (Urteil 1C_306/2015 vom 14.10.2015) (sda)

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