Streit um Stadtnomaden : SVP-Fuchs blitzt vor Verwaltungsgericht ab

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Streit um Stadtnomaden SVP-Fuchs blitzt vor Verwaltungsgericht ab

Der Stadtberner SVP-Präsident Thomas Fuchs wollte verhindern, dass die Stadtnomaden wie Fahrende sechs Monate am gleichen Ort bleiben dürfen – und scheiterte.

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Thomas Fuchs (links, hier neben Parteikollege Erich Hess) hatte sich dagegen gewehrt, dass die alternative Gruppe künftig sechs statt nur drei Monate am selben Ort bleiben darf.

Thomas Fuchs (links, hier neben Parteikollege Erich Hess) hatte sich dagegen gewehrt, dass die alternative Gruppe künftig sechs statt nur drei Monate am selben Ort bleiben darf.

Keystone/Lukas Lehmann
Fuchs scheiterte allerdings: Das kantonale Verwaltungsgericht konnte kein rechtswidriges Verhalten der Gemeinde erkennen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.

Fuchs scheiterte allerdings: Das kantonale Verwaltungsgericht konnte kein rechtswidriges Verhalten der Gemeinde erkennen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht.

Keystone/Christian Beutler
Seit Anfang 2017 behandelt die Stadt Bern die Stadtnomaden aber wie Fahrende, die sechs Monate am selben Ort bleiben dürfen.

Seit Anfang 2017 behandelt die Stadt Bern die Stadtnomaden aber wie Fahrende, die sechs Monate am selben Ort bleiben dürfen.

Keystone/Peter Klaunzer

Im Streit um die Stadtnomaden ist Thomas Fuchs vor Verwaltungsgericht abgeblitzt. Der SVP-Politiker hatte sich dagegen gewehrt, dass die alternative Gruppe künftig sechs statt nur drei Monate am selben Ort bleiben darf.

Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinderat Anfang 2017 gefasst. Bis dahin mussten die Stadtnomaden alle drei Monate weiterziehen. Dabei berief sich die Stadt auf ein kantonales Dekret.

Rechtsstreit blockiert Zone für Wohnexperimente

Seit Anfang 2017 behandelt sie die Stadtnomaden aber wie Fahrende, die sechs Monate am selben Ort bleiben dürfen. Die Regelung soll so lange gelten, bis die vom Volk beschlossene Zone für Wohnexperimente errichtet werden kann. Diese ist durch einen Rechtsstreit blockiert.

Fuchs wehrte sich gegen die Gleichstellung mit Fahrenden – vergeblich: Das kantonale Verwaltungsgericht konnte kein rechtswidriges Verhalten der Gemeinde erkennen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Fuchs liess auf Anfrage offen, ob er den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht.

(sda)

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