Wetzikon ZH: SVP-Gegner Peter Lüthi forderte Freispruch

Aktualisiert

Wetzikon ZHSVP-Gegner Peter Lüthi forderte Freispruch

Der Lehrer Peter Lüthi aus Wetzikon hat im letzten August im Zürcher Hauptbahnhof diverse SVP-Plakate mit eigenen politischen Slogans überklebt. Mit strafrechtlichen Folgen.

von
Attila Szenogrady

Unbestritten war, dass der heute 62-jährige Lehrer Peter Lüthi aus Wetzikon am 13. August 2011 an der Zürcher Street Parade zu einer Aktion mit einer betont politischen Note schritt. Der erklärte Gegner der SVP betrat den Zürcher Hauptbahnhof und begab sich zu den Glasscheiben, in denen sich etliche Plakate der SVP befanden. Dort packt er seine eigenen Zettel aus und überklebte die SVP-Exemplare mit zahlreichen eigenen Sprüchen wie: «Ich liebe die Schweiz, deshalb schäme ich mich für die SVP und ihre Wähler» oder «Warum muss ich als SBB-Kunde die Pornographie der SVP anschauen?».

Busse nach Strafanzeige der SBB

Der Einsatz Lüthis zog strafrechtliche Folgen nach sich. Allerdings nicht etwa wegen der SVP. Es war die SBB, welche Strafanzeige erstattete. Wegen Sachbeschädigung für 150 Franken. So habe der Klebespray des Zürcher Oberländers einen erheblichen Reinigungsaufwand nach sich gezogen, schrieben die Vertreter der Bundesbahnen. Zunächst mit Erfolg, da das Stadtrichteramt Lüthi im letzten Dezember zur Rechenschaft zog und per Strafbefehl zu einer Busse von 200 Franken sowie zur Uebernahme der Spruch- und Schreibkosten für weitere 251 Franken verknurrte.

Lüthi verlangt Freispruch

Lüthi erhob rechtzeitig nEinsprache und verlangte am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich einen vollen Freispruch. „Es gab gar keine Sachbeschädigung", führte Lüthi vor den Schranken aus. So habe er weder das Glas noch die SVP-Plakate beschädigt. Zudem sei die Aktion in der Nacht der Street Parade erfolgt. Wobei die SBB laut Lüthi ohnehin viel Geld für die aufwändige Reinigung des Hauptbahnhofs ausgegeben habe. Dies zeige, wie grotesk die Anklage sei.

Auf rechtfertigenden Notstand berufen

Lüthi verglich sein Vorgehen mit politischen Zwischenrufen. Er hätte auch an der Albisgütli-Rede von Christoph Blocher erscheinen und dazwischenrufen können. Er habe aber die Zwischenrufe auf Papier bevorzugt, sagte er und berief sich auf einen rechtfertigenden Notstand. So habe er sich bloss für die Verteidigung der Grundrechte eingesetzt. Demnach sei die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Die SVP-Plakate hätten genau diese Würde attackiert. So habe man gesehen, wie schwarze Hände nach Schweizer Geld griffen. Noch nie habe sich eine Kampagne so nahe an die nationalsozialistische Propaganda herangewagt, zeigte sich Lüthi überzeugt und erklärte, dass er sich gegen die unmittelbare Ausstreuung von Hass und Angst verhältnismässig gewehrt habe. Der normale Rechtsweg hätte dagegen viel zu lange gedauert.

Der zuständige Einzelrichter Thomas Müller, laut Bezirksgericht ein FDP-Mitglied, kam noch zu keinem Entscheid. Er wird sein Urteil den Parteien schriftlich zustellen.

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