Handy-Entzug: Auch Diana Gutjahr (SVP) verbietet Lernenden Smartphone

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Zoff um Handy-EntzugSVP-Gutjahr verbietet Lernenden das Smartphone

Der Handy-Fall aus Freiburg sorgt bis ins Bundeshaus für Diskussionen. Von SP bis SVP ist sich die Politik einig: Eine Woche Smartphone-Entzug ist nicht verhältnismässig, aber es braucht klare Regeln. 

Christof Vuille
Daniel Graf
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SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr bildet in ihrem Betrieb Lernende aus – in Bezug auf den Handy-Gebrauch gelten dabei klare Regeln. 

SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr bildet in ihrem Betrieb Lernende aus – in Bezug auf den Handy-Gebrauch gelten dabei klare Regeln. 

diana-gutjahr.ch
Für SP-Nationalrat Matthias Aebischer ist klar: «Einem 17-Jährigen eine ganze Woche das Telefon wegzusperren, geht zu weit.»

Für SP-Nationalrat Matthias Aebischer ist klar: «Einem 17-Jährigen eine ganze Woche das Telefon wegzusperren, geht zu weit.»

20min/Celia Nogler
«Es ist nicht die Aufgabe der Schule, den Smartphone-Konsum und damit die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler in der ausserschulischen Zeit zu beschränken», sagt Medienpädagoge Thomas Merz. 

«Es ist nicht die Aufgabe der Schule, den Smartphone-Konsum und damit die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler in der ausserschulischen Zeit zu beschränken», sagt Medienpädagoge Thomas Merz. 

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Darum gehts

  • Experten und Politiker bezeichnen einen Handy-Entzug von einer Woche als unverhältnismässig. 

  • Diana Gutjahr (SVP) und Matthias Aebischer (SP) sind aber der Ansicht, dass Smartphones auf dem Pult und im Betrieb nichts verloren haben. 

  • Medienpädagoge Thomas Merz sagt, Chancen und Risiken des digitalen Medienkonsums müssten vermittelt werden. 

Gehören Mobiltelefone heute zum Schulalltag oder lenken sie Schülerinnen und Schüler bloss vom Lernen ab? Die Orientierungsschule in Marly kennt kein Pardon. Als Strafe musste ein 17-Jähriger eine ganze Woche sein Handy abgeben.

Für SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der selbst Lehrer war, ist klar: «Mobiltelefone gehören nicht ans Schulpult.» Für seine Kinder sei es selbstverständlich, dass sie am Morgen ihre Handys im Schulsack lassen oder abgeben und erst nach der Schule zurückholen.

Als Internatsleiter fände er es zwar suboptimal, wenn die Kinder das ganze Wochenende nur am Handy hängen. «Aber einem 17-Jährigen eine ganze Woche das Telefon wegzusperren, geht zu weit.» Damit würden Kinder ausgeschlossen von der Aussenwelt. «Solche Entscheide müssen mit den Eltern abgesprochen werden», findet der Berner.

SVP-Nationalrätin: «Wer sich nicht an Regeln hält, muss Konsequenzen tragen»

Seine Ratskollegin Diana Gutjahr sieht es ähnlich. Die SVP-Nationalrätin bildet selbst Lernende aus und hat Regeln aufgestellt. «Bei uns im Betrieb ist die Handy-Nutzung unserer Lernenden auch verboten. Wir kontrollieren das aber nicht mega streng.»

Aber im Wiederholungsfall müssten sie das Telefon auch abgeben. «Es braucht Regeln – und wer sich nicht daran hält, muss Konsequenzen tragen», so die Thurgauerin. Spätestens am Feierabend erhielten die Jungen ihr Telefon aber zurück. «Ich kenne den Einzelfall nicht. Eine ganze Woche finde ich aber eher übertrieben.»

Auch Medienpädagoge Thomas Merz von der pädagogischen Hochschule Thurgau sagt: «Bei einem 17-Jährigen ist eine Woche Smartphone-Entzug ein drastischer Einschnitt, der in dieser Form kaum verhältnismässig ist.»

Medienpädagoge findet handyfreie Zeiten sinnvoll

Dass Schulen sich mit den Chancen und Risiken des digitalen Medienkonsums auseinandersetzten, sei grundsätzlich richtig und wichtig. «Einfach ein generelles Smartphone-Verbot an der Schule auszusprechen, greift aber zu kurz. Das ist allenfalls eine kurzfristige Lösung für eine akute Herausforderung.»

Für Merz können handyfreie Zeiten oder Zonen durchaus Sinn machen: «Die Schule ist ein Ort für soziale Kontakte, für Austausch und Begegnung. Wenn auf dem Schulweg, dem Pausenplatz oder selbst im Unterricht alle am Smartphone kleben, kann das erschwert sein.»

Ist eine Woche Handy-Entzug für Teenager gerechtfertigt? 

Im konkreten Fall kann Merz sich gut vorstellen, dass auch das Gericht die Massnahme als nicht verhältnismässig beurteilen wird. «Es ist nicht die Aufgabe der Schule, den Smartphone-Konsum und damit die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler in der ausserschulischen Zeit zu beschränken.» 

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