Zu Ungehorsam aufgerufen: SVP-Nationalrat Erich Hess kommt ungestraft davon

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Zu Ungehorsam aufgerufenSVP-Nationalrat Erich Hess kommt ungestraft davon

Nationalrat Erich Hess hatte vor Weihnachten zur Umgehung der Corona-Regeln aufgerufen. Rechtliche Konsequenzen hat die Aktion nicht: Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf ein Strafverfahren.

Darum gehts

  • Im letzten Dezember hatte SVPler Erich Hess dazu aufgerufen, mittels Gründung fiktiver religiöser Gemeinschaften die 10-Personen-Regel an Weihnachten auszuhebeln.

  • Das warf die Frage auf, ob er sich mit der Aktion strafbar macht.

  • Die Staatsanwaltschaft findet: nein – und sieht daher von einem Strafverfahren ab.

Kurz vor Weihnachten hatte der Berner Nationalrat Erich Hess wieder einmal für Wirbel gesorgt: Um die 10-Personen-Regel bei der Familienfeier zu umgehen, rief er die Bevölkerung auf Twitter dazu auf, rasch eine fiktive religiöse Gemeinschaft zu gründen. Das passende Formular dazu stellte er auch gleich zur Verfügung. Der Kurznachrichtendienst löschte den Tweet und sperrte vorübergehend Hess’ Account.

In den Kommentaren wurde nicht nur die moralische Fragwürdigkeit von Hess’ Aufruf kritisiert, sondern auch die Frage aufgeworfen, ob er damit gegen das Gesetz verstösst. GLP-Nationalrat etwa schrieb, die Aktion sei «vermutlich widerrechtlich», da sie andere zu einer Straftat anstifte.

Keine Aufforderung, sondern «Empfehlung»

Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch von einem Strafverfahren gegen Erich Hess ab, schreibt die «Berner Zeitung». Dies aus drei Gründen: Erstens sei die Aktion «nicht als Aufforderung zu einer konkreten Straftat, sondern allenfalls als eine Empfehlung zu deren Verschleierung oder Rechtfertigung zu verstehen», heisst es in der Verfügung.

Zweitens sei der Tatbestand der Anstiftung nach Artikel 24 nur erfüllt, wenn eine bestimmte Person zu einer Tat angestiftet werde – was hier «offensichtlich nicht der Fall» sei.

Und drittens gebe es keine Hinweise, dass überhaupt jemand Hess’ Aufruf gefolgt sei. Ein Kausalzusammenhang zwischen Aufforderung und konkreter Übertretung sei damit kaum herzustellen. Und der blosse Versuch einer Anstiftung zu einer Übertretung sei nicht strafbar.

(sul)

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