Baselland: SVP stellt Bilder von jungen Vandalen ins Netz

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BasellandSVP stellt Bilder von jungen Vandalen ins Netz

Die Baselbieter SVP stellte verpixelte Aufnahmen von jungen Vandalen ins Netz, die beim Zerstören von Wahlplakaten gefilmt wurden. Die Partei will damit ein Zeichen setzen.

von
lha
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Vandalen haben Mitte Februar Wahlplakate der SVP an der Tramendstation Pratteln zerstört.

Vandalen haben Mitte Februar Wahlplakate der SVP an der Tramendstation Pratteln zerstört.

SVP BL
Die jugendlichen Täter wurden bei der Tat gefilmt, nun hat die Baselbieter SVP verpixelte Bilder der Täter ins Netz gestellt. Um ihnen die Chance zu geben, sich zu stellen, wie die Partei erklärte.

Die jugendlichen Täter wurden bei der Tat gefilmt, nun hat die Baselbieter SVP verpixelte Bilder der Täter ins Netz gestellt. Um ihnen die Chance zu geben, sich zu stellen, wie die Partei erklärte.

SVP BL
«Unsere Plakate werden flächendeckend angegriffen, das hat Einfluss auf die Meinungsbildung im Wahlkampf», verteidigt Parteipräsident Oskar Kämpfer den Internetpranger. Es müsse ein Zeichen gesetzt werden.

«Unsere Plakate werden flächendeckend angegriffen, das hat Einfluss auf die Meinungsbildung im Wahlkampf», verteidigt Parteipräsident Oskar Kämpfer den Internetpranger. Es müsse ein Zeichen gesetzt werden.

Keystone/Georgios Kefalas

Als zwei Jugendliche am Abend des 16. Februar bei der Tram-Endstation Pratteln Wahlplakate der SVP kaputt machten, wussten sie nicht, dass sie bei der Aktion beobachtet werden. Eine «der SVP nahestehende Person», wie es Parteipräsident Oskar Kämpfer formuliert, filmte die Vandalen. Am Dienstag stellte die Partei zwei Standbilder dieser Aufnahmen ins Netz. «Vorerst so, dass die Täter nicht erkennbar sind», wie es in einem Communiqué heisst.

Die Aufnahmen wurden auch der Polizei übergeben, wo die Tat angezeigt wurde. Mit dem Internetpranger greift die Partei allerdings zur Selbstjustiz und mischt sich in die Arbeit der Ermittlungsbehörden ein. Denn die Strafprozessordnung hält in Artikel 2 fest: «Die Strafrechtspflege steht einzig den vom Gesetz bestimmten Behörden zu.»

Strafrechtlich kann die Partei dafür nicht belangt werden. «Die Veröffentlichung der Bilder auf der Website ist eine zivilrechtliche Angelegenheit», sagt Thomas Lyssy, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft. «Das Vorgehen ist dennoch problematisch. Wenn Private selbst ermitteln, wird die Verwertbarkeit der Beweise infrage gestellt.» Das bedeutet: Werden Beweise nicht rechtmässig erhoben, sind sie vor Gericht nicht verwertbar.

Fast 500 Plakate beschädigt

Der Partei scheint es in erster Linie darum zu gehen, mit dem Internetpranger ein Zeichen zu setzen. «Unsere Plakate werden flächendeckend angegriffen, das hat Einfluss auf die Meinungsbildung im Wahlkampf» , sagt Präsident Oskar Kämpfer. «Das geht nicht. Das braucht ein Präjudiz», stellt er klar. Die Grenzen des Erlaubten will die Partei dabei aber nicht überschreiten: Man werde die Täter sicher nicht einfach unverpixelt ins Netz stellen.

Von 1200 Plakaten, die die Partei für den laufenden Wahlkampf aufgehängt habe, seien 40 Prozent, also fast 500, mutwillig beschädigt worden. Damit hat der Vandalismus in den Augen Kämpfers eine staatspolitische Dimension angenommen. Die Publikation der verpixelten Täterbilder sei vor diesem Hintergrund ein «Zeichen für die Meinungsfreiheit».

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