Motion im StänderatTabaksteuer auf Elektro-Zigis soll fallen
Obwohl elektronische Zigaretten kein Nikotin enthalten, fliesst ein Teil des Verkaufspreises über die Tabaksteuer in die Bundeskasse. Rauchende Ständeräte wollen dies ändern.
- von
- Jessica Pfister

Eine Zigarette aber keine Glut: Aus der E-Zigi kommt nur Wasserdampf.
Für Roberto Zanetti, SP-Ständerat und bekennender Raucher, ist es «schlicht nicht plausibel», weshalb die elektronischen Zigaretten unter die Tabaksteuer fallen. «Das ist in etwa so, als müsste ich Biersteuer bezahlen, wenn ich ein Glas Süssmost trinke.» Denn genauso wenig wie ein normaler Süssmost Alkohol enthalte, bestehe die Füllung der E-Zigarette aus Tabak beziehungsweise aus Nikotin (siehe Box).
Deshalb fordert Zanetti in einer Motion eine Befreiung der E-Zigarette von der Tabaksteuer. Das Anliegen, welches rauchende Ständeräte aller Parteien wie Anita Fetz (SP), Rolf Schweiger (FDP), Luc Recordon (Grüne) oder Alex Kuprecht (SVP) unterstützen, kommt am Dienstag in den Ständerat. «Für uns alle ist klar, dass ausstiegswillige Raucher auf Hilfen angewiesen sind», sagt Zanetti. Dabei könne das Saugen von elektronischen Zigaretten zweifellos nützlich sein. Zanetti selbst hat den Elektro-Glimmstängel schon ausprobiert. «Ich habe zwar nicht mit dem Rauchen aufgehört, aber den Konsum eingeschränkt.»
Als «Gebrauchsgegenstand» eingestuft
Das Bundesamt für Gesundheit hat die E-Zigaretten ohne Nikotin 2010 als Gebrauchsgegenstand gemäss dem Lebensmittelgesetz eingestuft – sie gelten deshalb als «die Gesundheit nicht gefährdend». Trotzdem lehnt der Bundesrat die Befreiung von der Tabaksteuer ab. Bei seiner Antwort auf Zanettis Motion bezieht er sich vor allem auf die Revision des Tabakgesetzes Mitte der Neunzigerjahre. Seitdem fallen auch «Ersatzprodukte», die nicht oder nur teilweise aus Tabak bestehen, aber wie Tabak oder Tabakfabrikate verwendet werden, unter die Tabaksteuer. Demnach fliesst auch ein Teil des Verkaufs von Schnupftabak aus Traubenzucker, Molasse für die Wasserpfeife oder Kräuterzigaretten über die Tabaksteuer in die Bundeskasse.
Nicht von der Steuer betroffen sind allerdings Nikotininhalatoren, -pflaster oder -kaugummi. «Diese Abgrenzungen erlauben einerseits eine klare Trennung zwischen steuerpflichtigen Substitutionsprodukten und steuerfreien Ausstiegshilfen und unterstützt andererseits die präventiven Bestrebungen des Bundes», schreibt die Landesregierung. Für Zanetti macht diese Argumentation keinen Sinn: «Die E-Zigarette ist genauso eine Raucherentwöhnungshilfe wie ein Kaugummi und enthält erst noch kein Nikotin.»
Hoffen auf Ständerat
Kein Verständnis hat auch Barbara Schnackig von Zirel. Das Berner Unternehmen ist Generalimporteur der «Supersmoker E-Zigarette». «Nachdem unsere Beschwerde bei der Zolldirektion abgelehnt wurde, haben wir Berufung eingelegt und den Fall ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen», sagt Schnackig. Wann es zur Verhandlung kommt, ist gemäss der Geschäftsführerin nicht klar. «Wir hoffen nun, dass die Ständeräte auf dem politischen Weg mehr erreichen.»
«Rauch» aus Wasserdampf
Die mit Batterie betriebene E-Zigarette tauchte erstmals 2004 in China auf. Heute gibt es etliche Modelle. Zuerst muss der elektronische Glimmstängel via Steckdose oder PC aufgeladen werden. Zieht der «Raucher» dann an den austauschbaren Kartuschen, die Aromastoffe und zum Teil auch Nikotin enthalten und wie Filter aussehen, entsteht «Rauch» aus Wasserdampf. Dieser riecht je nach Wahl nach Tabak, Menthol oder «Energy». Die nicht vorhandene Glut wird durch ein blaues LED-Licht ersetzt. In der Schweiz ist nur die nikotinfreie Version erhältlich.

Die Supersmoker-Zigarette ist auch in der Schweiz erhältlich.