Tote in Basler HinterhofTatverdächtiger D.H. bestreitet Vorwurf, bleibt aber in Haft
Im Februar wurde die 39-jährige A.K. leblos in einem Hinterhof im Basler Gundeli-Quartier aufgefunden. Der Obduktionsbericht bringt neue Details zum Tötungsdelikt ans Licht.
- von
- Alexia Mohanadas
Darum gehts
Am 8. Februar wurde die 39-jährige A.K. tot im Hinterhof einer Liegenschaft an der Dornacherstrasse im Basler Gundeldingerquartier gefunden. Die Frau stürzte vom Balkon ihrer Dachwohnung und erlag im Hof ihren tödlichen Verletzungen. Ihr Freund D.H. wurde noch am gleichen Tag festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Der 49-Jährige bestreitet den Tatvorwurf und stellte ein Gesuch auf Haftentlassung, das aber Ende Oktober abgelehnt wurde, wie die «Weltwoche» berichtet.
Weil D.H. deutscher Staatsangehöriger ist und keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, bestehe sowohl Flucht- als auch Verdunklungsgefahr. Das Gericht verlängerte die Untersuchungshaft um weitere zehn Wochen. Bis dahin könnte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben haben.
Die Zeitung zitiert aus dem Obduktionsbericht. Demnach hat die rechtsmedizinische Untersuchung klassische Würgemale am Hals der Verstorbenen nachgewiesen. Die Rede ist von Druckstellen auf einer Halsseite, Brüchen am Zungenbein und am Kehlkopf sowie ein «massives Stauungssyndrom» mit «Punktblutungen» im Bereich des Kopfes.
Gutachten soll ihn entlasten
Dies und ein zerbrochener Teller mit Kokain in der Wohnung legen den Schluss nahe, dass es zwischen D.H. und A.K. vor deren Sturz vom Balkon zu einem gewalttätigen Streit gekommen ist. Ob D.H. seine Freundin gestossen hat, ist noch unklar. Er bestreitet dies. Seine Verteidigung bringt als Szenario einen missglückten Fluchtversuch ins Spiel. So könnte A.K. in die Tiefe gestürzt sein, als die 39-Jährige auf das angrenzende Dach zu springen versuchte. Diesen Schluss soll das Sturzgutachten des Forensischen Instituts der Zürcher Polizeikorps nahelegen. Der beschuldigte D.H. bestreitet zudem auch, seine Freundin gewürgt zu haben.
Klar ist einzig, dass A.K. beim Sturz vom Balkon noch nicht tot war. Sie hatte Wasser und ein kleines Holzstück in ihrer Lunge und ein Efeublatt im Mund. Das deutet darauf hin, dass sie nach dem Aufprall im Hundebecken ertrunken ist, in dem sie landete.
Staatsanwaltschaft schweigt
Die Basler Staatsanwaltschaft kommentierte den Bericht der Weltwoche nicht. Gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis sowie die Bestimmungen der Strafprozessordnung könne man keine weiteren Auskünfte geben, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen.
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Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147