Unterlassene NothilfeTeenager stirbt nach Party – Freunde verurteilt
Teenager haben vor einem Jahr eine Waldparty bei Köniz gefeiert, die fatal endete: Ein 15-Jähriger überlebte nicht. Seine Freunde wurden nun verurteilt.
- von
- smü
An einem frühen Sonntagmorgen im September 2014 entdeckten Polizisten im Büschiwald bei Köniz die Leiche des 15-jährigen Julian W.*. Der Teenager war an den Folgen eines Drogencocktails verstorben. «Die rechtsmedizinische Untersuchung des verstorbenen Jugendlichen ergab den Nachweis von LSD und Cannabis», sagte Claudia Widmer, Leitende Jugendanwältin, auf Nachfrage von 20 Minuten. Das halluzinogene LSD hatte Krampfanfälle beim Teenager ausgelöst, an denen er verstarb.
Strafmass bleibt unbekannt
Seine Freunde hatten Julian W. im Büschiwald zurückgelassen – sieben von ihnen wurde nun der Prozess vor dem Jugendgericht gemacht. Ein achter Fall ist hängig, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Die Jugendanwaltschaft hatte bereits im Herbst 2014 ein Verfahren gegen die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren eröffnet. Sie mussten sich wegen unterlassener Nothilfe verantworten. Denn sie hatten zu keinem Zeitpunkt Retter alarmiert. Einige der Teenager waren vorübergehend in Haft gesetzt worden.
Sieben Jugendliche wurden nun rechtskräftig verurteilt, im achten Fall wurde Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, weshalb der Fall noch offen ist. Für die Staatsanwaltschaft stand es ausser Frage, dass die acht Mitfeiernden hätten Alarm schlagen müssen.
Weil Strafverfahren gegen Jugendliche von Gesetzes wegen nicht öffentlich sind, bleiben Art und Umfang der ausgesprochenen Strafen offen. Für die anstehende Verhandlung vor dem Jugendgericht gelte das genauso, führt Staatsanwalt Christof Scheurer gegenüber der «Berner Zeitung» weiter aus. Und sogar für Privatkläger, die sich allenfalls am Verfahren beteiligten: Auch sie würden «über die verhängte Sanktion nicht in Kenntnis gesetzt».
*Name der Redaktion bekannt