Terroruntersuchung: Schweiz überlässt USA Bankunterlagen
Die USA erhalten in einem Fall von mutmasslicher Terrorismusfinanzierung weitere Bankunterlagen aus der Schweiz.
Das Bundesgericht wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Beschwerde eines Unternehmens gegen die Rechtshilfeleistung ab.
Die USA hatten in dieser Angelegenheit bereits im September 2002 ein erstes Rechtshilfegesuch an die Schweiz gerichtet. Und zwar geht es um Untersuchungen im US-Gliedstaat Virginia gegen ein Konglomerat von Organisationen. Dieses verfolgt angeblich karitative Zwecke, wird von den USA aber verdächtigt, Terroranschläge finanziert zu haben und Verbindungen zu Al Kaida, Hamas und dem libanesischen Dschihad zu unterhalten.
Dabei sollen mehr als 26 Millionen Dollar von einer Schweizer Bank auf ein Bankkonto auf der britischen Kanalinsel Isle of Man transferiert worden sein. Den beteiligten Personen wirft die US-Justiz Geldwäscherei und Unterstützung terroristischer Organisationen vor. Mitte August 2001 sollen von diesem Konto einmal 5,8 Millionen und einmal 1,6 Millionen Dollar auf ein Bankkonto in der Schweiz überwiesen worden sein. Das fragliche Konto gehört einem Unternehmen, das von zwei arabischen Bankiers - Vater und Sohn - geleitet wird.
Im April 2004 ergänzten die US-Behörden ihr früheres Rechtshilfegesuch wegen dieses Kontos. Ermittlungen hatten offenbar ergeben, dass weitere, erhebliche Summen auf einem Konto des gleichen Unternehmens bei einer Bank in Zürich gelandet sind. Das Bundesamt für Justiz hiess die Rechtshilfeleistung auch in diesem Fall gut. Im jetzt veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht die Beschwerde des Unternehmens gegen die Herausgabe der Bankunterlagen ab. Alle Voraussetzungen für die Rechtshilfe seien gegeben, heisst es im Urteil. (dapd)