Thun: Bewährungshelfer zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt

Aktualisiert

Thun: Bewährungshelfer zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt

Ein Bewährungshelfer ist vom Kreisgericht in Thun wegen sexueller Handlungen mit drei Gefangenen zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt verurteilt worden.

Vom Vorwurf der Begünstigung sprach das Gericht den 62-Jährigen frei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann mit den drei Gefangenen im Regionalgefängnis Thun mehrfach sexuellen Kontakt hatte. Unter anderem liess er einen Gefangenen nur in sein Heimatland telefonieren, wenn dieser die sexuellen Handlungen billigte.

Zusätzlich wurde dem Bewährungshelfer vorgeworfen, den Aufenthaltsort eines der drei Gefangenen während dessen Flucht verschwiegen zu haben. In diesem Punkt sprach das Gericht den Mann frei.

Das Kreisgericht erachtete die Aussagen des Angeklagten als unglaubwürdig und widersprüchlich. Der Mann habe keine Einsicht gezeigt und auch kein Geständnis abgelegt.

Die Vorfälle taxierte das Gericht als gravierend, auch wenn es die Elemente sexueller Nötigung nicht als gegeben erachtete.

Der Bewährungshelfer habe zwar versucht, seine Stellung zu instrumentalisieren, die Gefangenen hätten jedoch - gerade im Fall mit den Telefongesprächen - die Wahlfreiheit gehabt. Sie hätten die Annäherungen zu einem gewissen Grad erwidert, weil sie sich davon Vorteile versprachen.

(sda)

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