Tierschutz-TerroristenTipps für Brandanschläge online
Im Internet kursiert eine Anleitung, wie Tierschutz-Terroristen Anschläge planen sollen. Brisant: Im Dokument wird explizit auf die Schweiz Bezug genommen. Der Bund beobachtet die Szene.
- von
- Daniel Waldmeier

Das Jagdhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella nach dem Anschlag von Tierschützern letztes Jahr. (Bild: keystone)
Der deutschsprachige Terror-Ratgeber der militanten Tierschutzbewegung Animal Liberation Front (ALF) gibt nicht nur Tipps, wie man Fahrzeuge zerstört, Farbanschläge plant oder Überwachungskameras ausschaltet, sondern stiftet auch zur Brandstiftung an: «So gefährlich Brandstiftung auch ist, sie ist die stärkste Waffe der direkten Aktion», heisst es in der Übersetzung, die kürzlich auf http:\\Greentheoryinitiative.lnxnt.org aufgeschaltet wurde. Danach folgen detaillierte Anweisungen zum Bau von Brandsätzen, etwa wie man mit Unkrautvertilger und Zucker Fahrzeuge abfackeln kann. Brisant: Der Übersetzer geht auf die speziellen Gegebenheiten in der Schweiz ein. So verweist er etwa Schweizer an einen speziellen Ratgeber für den Umgang mit der Polizei. Oder er erklärt, dass das Kappen von Telefonleitungen schwierig ist, da diese hierzulande meist unterirdisch verlaufen.
Der Nachrichtendienst des Bundes hat die militanten Tierschützer denn auch im Visier: «Wir setzen alle uns zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel ein», so Sprecher Felix Endrich. «In der Schweiz ist von wenigen Dutzend gewaltbereiten Tierrecht-Extremisten auszugehen. Diese sind aber international vernetzt.» Und: Obwohl nach den Anschlägen auf Novartis-Chef Daniel Vasella im Sommer 2009 etwas Ruhe eingekehrt ist, bleibt die Bedrohungslage akut: Laut dem Jahresbericht des Nachrichtendienstes sind «illegale ALF-Aktionen jederzeit möglich».
Webseite überprüft
Laut Bundesamt für Polizei ist das Verbreiten von Anleitungen zum Bau von Brandsätzen strafbar, wenn die Seite beispielsweise öffentlich zu Brandstiftung oder Verbrechen in Verbindung mit den Brandsätzen auffordert. Die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität hat in einer Überprüfung der Seite aber keine strafbaren Inhalte festgestellt. Zuständig sind aber die österreichischen Behörden: Die Seite ist dort registriert.