Winterthur - Tochter 140 Mal vergewaltigt – Vater muss zehn Jahre ins Gefängnis

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WinterthurTochter 140 Mal vergewaltigt – Vater muss zehn Jahre ins Gefängnis

Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 41-jährigen Mann, der seine Tochter rund 140 Mal vergewaltigt hatte, zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Stefan Hohler
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Stefan Hohler
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Am Bezirksgericht Winterthur wurde am Mittwoch ein Inzestprozess durchgeführt. 

Am Bezirksgericht Winterthur wurde am Mittwoch ein Inzestprozess durchgeführt.

20min/hoh
Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Vater unter anderem wegen Inzest und Vergewaltigung zu zehn Jahren Gefängnis. 

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Vater unter anderem wegen Inzest und Vergewaltigung zu zehn Jahren Gefängnis.

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Der Anwalt des Beschuldigten gab noch im Gerichtssaal bekannt, das Urteil an das Obergericht zu ziehen.

Der Anwalt des Beschuldigten gab noch im Gerichtssaal bekannt, das Urteil an das Obergericht zu ziehen.

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Darum gehts

  • Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte am Donnerstag einen Vater unter anderem wegen Inzest und Vergewaltigung zu zehn Jahren Gefängnis.

  • Der Anwalt des Beschuldigten gab noch im Gerichtssaal bekannt, das Urteil an das Obergericht zu ziehen.

Ein heute 41-jähriger Mann musste sich am Mittwoch wegen Vergewaltigung, Inzest, Drohung und weiteren Delikten vor Gericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im März 2018 seine damals 16-jährige Tochter im Ferienhaus in Serbien entjungfert und mehrfach vergewaltigt zu haben. Auch nach der Rückkehr nach Winterthur sei es regelmässig zu sexuellen Übergriffen gekommen, laut Anklageschrift rund 140 Mal.

Vor Gericht bestritt der Serbe die «schrecklichen und unmenschlichen» Vorwürfe, wie er sie nennt. Für den 41-Jährigen sind die Anschuldigungen ein Racheakt von Tochter und Mutter. Etwa dafür, dass der Mann in der Vergangenheit eine Affäre mit der Schwester der Ehefrau gehabt habe. «Das Verschulden wiegt schwer, er hat die Tochter systematisch physisch und psychisch missbraucht», sagte die Staatsanwältin vor Gericht.

«Gib es doch zu»

Das Bezirksgericht Winterthur sah das ähnlich. Es verurteilte den Mann am Donnerstag zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe und 15 Jahren Landesverweis. Damit ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die wegen Inzest, Vergewaltigung, sexueller Nötigung und weiteren Delikten acht Jahre gefordert hatte.

Für das Gericht waren die Schilderungen der Tochter glaubhaft, im Gegensatz zum 41-jährigen Serben, der alles bestritt. Nach der Urteilsverkündung schrie die ebenfalls im Saal anwesende Tochter ihren Vater an: «Gib es doch zu.» Der Anwalt des Beschuldigten gab noch im Gerichtssaal bekannt, das Urteil an das Obergericht zu ziehen.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

Agredis, Gewaltberatung von Mann zu Mann, Tel. 078 744 88 88

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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