Streit endet mit TodTödlicher Streit in St. Gallen – erster Mittäter wird verurteilt
Noch laufen die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Streit, der im September 2021 für R.B. tödlich endete. Ein Strafbefehl zeigt nun erstmals, wie es zur tödlichen Auseinandersetzung kam.
- von
- Leo Butie
Darum gehts
Ende September des letzten Jahres ereignete sich an der St. Galler Bahnhofstrasse ein tödlicher Streit. Der 20-jährige R.B.* wurde bei der Auseinandersetzung derart verletzt, dass er nach wenigen Tagen im Spital verstarb. «Er hat lange gekämpft», sagte sein Stiefvater damals zu 20 Minuten. Kurz danach wurden fünf Männer festgenommen, die zum Vorfall befragt wurden.
Einer der Beteiligten wurde nun per Strafbefehl verurteilt. Im Dokument wird erstmals öffentlich, was in dieser Nacht zwischen den Männern passierte. Der 29-jährige Kosovare ist nicht einer der Hauptbeschuldigten, war aber auch Teil des tödlichen Streits.
Massenschlägerei bricht aus
Drei Männer, darunter R.B., waren damals mit ihren Freundinnen unterwegs. Zum Zeitpunkt des Streits befand sich die Gruppe im Vorgarten einer Liegenschaft. Ein Wortgefecht brach zwischen einem der Männer und dessen Freundin aus. Hier schritt der Kosovare ein. Er und der streitende Mann pöbelten einander an, worauf sich der Kosovare entfernte, dann aber mit zwei Kollegen zurückkam.
So kam es zur Auseinandersetzung zwischen den sechs Männern. Der 29-Jährige traf einen seiner Kontrahenten mit einem Faustschlag ins Gesicht.
Am Zaun schwerst verletzt
B., das spätere Opfer, flüchtete anschliessend in Richtung Gebüsch des Vorgartens und wurde von den beiden Kollegen des 29-Jährigen verfolgt. Laut Strafbefehl wurde er in den Zaun getrieben, der mit scharfen Spitzen versehen ist. Dort verletzte sich B. in der Leistenregion und verlor derart viel Blut, dass er wegen «Multiorganversagen» im Spital verstarb.
Der Kosovare, der einschlägig vorbestraft ist, wurde nun wegen Raufhandels und der versuchten einfachen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken (4800 Franken) sowie einer Busse von 960 Franken verurteilt. Nebst der Busse muss er für Gebühren, die amtliche Verteidigung sowie besondere Auslagen aufkommen. Insgesamt muss er 6652 Franken für das Vergehen bezahlen.
Wann der Prozess gegen die weiteren Teilnehmer stattfinden wird, ist noch unklar. «Es sind mehrere Verfahren pendent», sagt Beatrice Giger, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft St. Gallen, zu 20 Minuten. Da es laufende Verfahren seien, werden keine weiteren Details bekannt gegeben. Gegen den Strafbefehl kann Einsprache erhoben werden.
*Name der Redaktion bekannt.
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Hier findest du Hilfe:
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
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Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Lifewith.ch, für betroffene Geschwister
Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen