Aktualisiert
Trotz Betrug weiter versichert
Begeht ein Kunde einen Versicherungsbetrug, darf die Versicherung nur von denjenigen Policen zurücktreten, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen.
Diesen Grundsatzentscheid fällte das Bundesgericht. Ein arbeitsunfähiger Mann, der von seiner Versicherung 117 000 Franken an Taggeldern erhielt, hatte mit einem vorgetäuschten Einbruch und einer Brandstiftung von der Versicherung 33 000 Franken ertrogen.