Zürich: Trotz Erbe Geld bezogen

Aktualisiert

ZürichTrotz Erbe Geld bezogen

Eine 62-jährige Schweizerin hat von der Stadt Zürich Zusatzleistungen bezogen und verheimlicht, dass sie eine hohe Erbschaft gemacht hatte. Dafür wurde sie vom Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 800 Franken verurteilt.

Die geständige Mutter von zwei erwachsenen, aber arbeitslosen Kindern hatte nach dem Tod ihres Ehemanns 2004 über Jahre hinweg von der Stadt Zusatzleistungen zur Witwen- und Waisenrente für sich und ihre Söhne bezogen. Bis Juni 2010 erhielt sie über 163 500 Franken. Laut Anklage zu Unrecht, da sie nach dem Tod ihrer Mutter im März 2004 über 486 000 Franken geerbt hatte. Bis im Dezember 2009 bezog sie davon 300 000 Franken, ohne die Behörden davon in Kenntnis zu setzen. Mittlerweile hat die Frau das unrechtmässig bezogene Geld zurückbezahlt.

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