USAJustizministerium hält rechtliche Schritte gegen Trump für zulässig
Zu den Vollmachten eines Präsidenten gehöre es in keinem Fall, zu «privater Gewalt» anzustiften.
Darum gehts
Der ehemalige US-Präsident geniesst rund um das Capitol-Verfahren im Bezug auf Zivilklagen keine grundsätzliche Immunität.
Er kann also für Handlungen verklagt werden, die ausserhalb seiner Amtspflichten als damaliger Präsident liegen.
Zwei Polizisten und elf Parlamentarier haben Zivilklagen gegen ihn eingereicht.
Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann wegen seiner Rolle beim Sturm auf das Capitol am 6. Januar 2021 von damals verletzten Polizisten und demokratischen Abgeordneten verklagt werden. Die Rechtsmeinung teilte das Justizministerium in Washington am Donnerstag zu einem laufenden Gerichtsverfahren mit, in dem es um die Grenzen von Exekutivgewalt geht. Die Einschätzung ist ein herber Dämpfer für Trump, der darauf pocht, dass seine Immunität als damaliger Präsident ihn vor solchen Klagen schütze.
In Unterlagen, die bei einem Bundesberufungsgericht eingereicht wurden, schrieb das Ministerium, obwohl der Präsident einen breiten rechtlichen Spielraum habe, in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu kommunizieren, schliesse «kein Teil der amtlichen Zuständigkeiten eines Präsidenten die Anstiftung zu bevorstehender privater Gewalt» ein. «Per Definition fällt ein solches Verhalten ausserhalb der verfassungsmässigen und gesetzlichen Pflichten des Präsidenten.»
Keine Stellung zu Vorwürfen der Kläger
Die Unterlagen wurden von Anwälten des Justizministeriums eingereicht und haben keine Bedeutung für eine separate Untersuchung des Sonderermittlers Jack Smith zur Frage, ob Trump wegen seiner Versuche strafrechtlich belangt werden kann, die Ergebnisse der Präsidentenwahl von 2020 aufzuheben. Vielmehr betonten die Anwälte, dass sie mit ihrer jüngsten Einschätzung keine Stellung zu Vorwürfen der Kläger bezögen, wonach der Ex-Präsident mit seiner Rhetorik zu der Erstürmung des Capitols angestachelt habe.
Radikale Trump-Anhänger hatten das Capitol gestürmt, um eine Bestätigung des Wahlsiegs des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom November 2020 zu verhindern. Der Angriff mit fünf Toten sorgte weltweit für Entsetzen und gilt als schwarzer Tag in der Geschichte der US-Demokratie.
«Auf Teufel komm raus»
Trump hatte seine Anhänger kurz vor der Attacke aufgerufen, zum Capitol zu marschieren und «auf Teufel komm raus» zu kämpfen. Zuvor hatte der abgewählte Amtsinhaber über Wochen fälschlicherweise behauptet, er sei durch massiven Wahlbetrug um eine Wiederwahl gebracht worden.
Bundesrichter Amit Mehta hatte im vergangenen Jahr Schritte Trumps abgewiesen, Klagen zweier Polizisten des Kapitols und demokratischer Abgeordneter zu verwerfen. Der Richter entschied, dass die Worte Trumps «plausibel» zu den Unruhen am 6. Januar 2020 geführt hätten. In Trumps Ansprache unmittelbar vor dem Sturm auf das Capitol seien wahrscheinlich «Worte der Aufwiegelung, die nicht vom ersten Verfassungszusatz geschützt sind». Im sogenannten First Amendment wird unter anderem die Rede- und Versammlungsfreiheit garantiert.
In den Klagen der Polizisten und demokratischen Kongressabgeordneten werden Trump «falsche und aufstachelnde Beschuldigungen von Betrug und Diebstahl» vorgeworfen, «und in direkter Reaktion auf die ausdrücklichen Aufrufe des Beschuldigten auf der Kundgebung zur Gewalt griff ein gewalttätiger Mob das US-Capitol an».
Nach Angaben des Justizministeriums argumentiert Trump nun, er habe sich bei seinen Reden zu wichtigen öffentlichen Themen geäussert, was Teil seiner Aufgaben als Präsident gewesen sei. Das Justizministerium hält dem aber entgegen, «Anstiftung zu unmittelbar bevorstehender privater Gewalt» sei nicht Aufgabe eines Präsidenten. In einem solchen Fall könne Trump keine Immunität geltend machen.
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