Ausweisung: Türkische Familie blitzt vor Bundesgericht ab

Aktualisiert

AusweisungTürkische Familie blitzt vor Bundesgericht ab

Ein türkischer Imam und seine Familie müssen die Schweiz verlassen, nachdem sie 167 000 Franken Sozialhilfe bezogen haben. Laut Bundesgericht ist ihnen die Rückkehr in ihr Heimatland zuzumuten, obwohl die Frau bereits 17 Jahre hier gelebt hat.

Der Mann hatte 1999 in der Türkei eine Landsfrau geheiratet, die bereits seit 1991 in der Schweiz lebt. Er erhielt deshalb eine Aufenthaltsbewilligung und zog mit seiner Gattin in eine Baselbieter Gemeinde. Der Ehe enstammten drei Kinder. Von 2001 bis 2006 bezog die Familie 167 000 Franken Sozialhilfe.

Zweimal verwarnt

Bereits 2003 und 2004 hatte das kantonale Amt für Migration sie deswegen verwarnt. 2006 machten die Behörden dann ernst und wiesen die Familie aus. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigt hat.

Laut dem Urteil der Lausanner Richter mag es zwar zutreffen, dass die Familie gegenwärtig keine Sozialhilfe mehr bezieht. Entscheidend sei, dass sie bis 2006 nicht annähernd in der Lage gewesen seien, für ihren Lebensbedarf aufzukommen und die aktuelle Arbeits- und Einkommenssituation weder stabil noch gesichert sei.

Die Rückkehr in ihre Heimat sei der Familie auch zuzumuten. Dass die Frau bereits 17 Jahre in der Schweiz lebe, ändere daran nichts. Eine enge Beziehung zur Schweiz bestehe nicht. Die Betroffenen hätten selber angegeben, dass ihre ausserfamiliären Beziehungen nur innerhalb der islamisch-türkischen Gemeinschaft stattfänden.

Eingliederung in Schule problemlos

Die berufliche Existenz werde durch die Ausweisung nicht bedroht. Der als Imam und Religionslehrer tätige Mann werde in der Türkei auf einen besseren Arbeitsmarkt treffen, auch wenn er für die staatliche Anerkennung seines Berufs zuerst noch gewisse Prüfungen ablegen müsse.

Die drei Kinder im Alter von zwei, vier und sechseinhalb Jahren könnten in der Türkei problemlos in das dortige Umfeld und Schulsystem eingefügt werden. Schliesslich könne die Familie auch kein Bleiberecht aus dem Umstand ableiten, dass die Eltern und die Geschwister der Frau in der Schweiz leben würden. (Urteil 2C_795/2008 vom 25.2.2009; keine BGE-Publikation)

(sda)

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