Kriminalgericht LuzernTürsteher schlägt Kopf von Gast mit voller Wucht mehrmals auf Asphalt
Bei einer Auseinandersetzung im Januar 2022 hat ein Türsteher in Luzern einen Gast schwer verletzt. Das Opfer hatte beim Vorfall mehrere Knochenbrüche erlitten.
- von
- Gianni Walther
Darum gehts
Während einer Auseinandersetzung im Januar 2022 hat ein Türsteher in Luzern einen Mann schwer verletzt.
Das Opfer hatte mehrere Knochenbrüche erlitten.
Das Luzerner Kriminalgericht spricht den Türsteher nun schuldig und verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe.
Für einen Nachtschwärmer wurde ein Besuch in einem Lokal in der Stadt Luzern zum Albtraum: Mitte Januar 2022 kam es im Treppenhaus des Restaurants Pacifico zu einem Streit zwischen dem Besucher und einem Türsteher. Auf die verbale Auseinandersetzung folgte ein Handgemenge. Schliesslich wurde der Gast mithilfe eines zweiten Türstehers zum Ausgang des Lokals gebracht.
Dagegen wehrte sich der Mann vehement. Der Türsteher zerrte den Gast aus dem Lokal und rang ihn zu Boden. Dabei brach sich dieser das Sprunggelenk, wie es im Urteil des Luzerner Kriminalgerichts heisst. Der «körperlich stark überlegene» Türsteher setzte sich auf den Mann, der auf dem Bauch am Boden lag und hielt ihn rund 40 Sekunden fest. Während dieser Zeit hatte sich der Gast nicht körperlich gewehrt, aber den Türsteher angeschrien und mit Beleidigungen eingedeckt.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
Kriminalgericht verurteilt Türsteher zu 18 Monaten bedingt
Dieser fühlte sich provoziert. Er packte mit beiden Händen den Kopf des Gastes, «um diesen mehrfach kurz aufzurichten und jeweils kurz, aber mit voller Wucht sowie mit dem Gesicht voran auf den Asphalt zu schlagen», so das Urteil. Zweimal schlug er direkt mit der Nase auf, zweimal konnte er den Aufprall mit einem Arm abfedern. Der Türsteher liess kurz vom Gast ab und setzte sich danach für knapp eine Minute auf dessen Bauch und hielt seine Arme fest. Während dieser Zeit schrie das Opfer weiter. Der Türsteher drückte ihm eine Pfefferspraydose ins Gesicht und nahm damit in Kauf, dass der Gast «damit Reizgasreste an der Dose in die Atemwege bekam, ohne diesen anschliessend aufsitzen, durchatmen und die Augen waschen zu lassen».
Das Resultat der Auseinandersetzung: Der Gast erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Nasenspitzenfraktur, einen gelockerten Zahn sowie eine Rippen- und eine Sprunggelenkfraktur. Der Mann musste operiert werden und war knapp drei Monate arbeitsunfähig.
Die Kriminalrichterin spricht den Mann wegen versuchter vorsätzlicher schwerer Körperverletzung schuldig. Der Mann wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Auch die Verfahrenskosten muss er bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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