Rechtlicher ÄrgerTwitter-Aktionär startet Sammelklage gegen Elon Musk
Musk soll sein Twitter-Investment nicht innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich gemacht haben. So soll er eine Börsenreaktion hinausgezögert und den Aktienkurs künstlich niedrig gehalten haben, während er seinen Anteil weiter ausbaute.
Darum gehts
Weil Elon Musk die Aufsichtsbehörde zu spät über seinen Anteil von neun Prozent an Twitter informiert habe, droht ihm eine potenzielle Sammelklage.
Die Aufsichtsbehörde muss informiert werden, wenn jemand über fünf Prozent an einer US-Firma besitzt.
Dies soll bei Musk bereits Mitte März der Fall gewesen sein, er hat den Anteil aber erst am 9. gemeldet.
Tesla-Chef Elon Musk droht nach seinem Einstieg als Grossinvestor bei Twitter rechtlicher Ärger. Ein Aktionär des Unternehmens startete am Dienstag wegen angeblichen Wertpapierbetrugs eine potenzielle Sammelklage gegen den Multimilliardär bei einem Gericht in New York. Das teilte die zuständige Anwaltskanzlei mit.
Der Kläger beschuldigt Musk, sein Twitter-Investment nicht innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich gemacht zu haben. Dadurch sei eine Börsenreaktion hinausgezögert und der Aktienkurs künstlich niedrig gehalten worden, während er seinen Anteil weiter ausbaute. Eine Stellungnahme Musks zu der Klage lag zunächst nicht vor.
Musk soll seinen Twitter-Anteil zu spät bekanntgemacht haben
Eigentlich gelten strikte Vorschriften, wenn Beteiligungen an US-Firmen den Schwellenwert von fünf Prozent übersteigen. Musk hatte am 4. April in einer Pflichtmitteilung an die Börsenaufsicht SEC bekanntgemacht, einen Anteil von gut neun Prozent an Twitter zu halten. Diese Nachricht liess den Aktienkurs kräftig steigen.
Doch der Klage zufolge hatte Musks Beteiligung bereits Mitte März bei über fünf Prozent gelegen – ohne dass dieser es fristgemäss innerhalb von zehn Tagen mitgeteilt habe. Dadurch habe Musk bis zur Mitteilung am 4. April weiter günstig Twitter-Aktien zukaufen können. Anleger, die in diesem Zeitraum verkauften, seien benachteiligt worden.
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