PUBLIC VIEWINGUEFA darf keine Gebühren einziehen
Veranstalter von Public-Viewing-Anlässen an der Euro 08 können aufatmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass eine Suisa-Lizenz für öffentliche Übertragungen auf Grossbildschirmen genügt.
Beschwerden von UEFA und SRG wurde die aufschiebende Wirkung entzogen, wie GastroSuisse am Donnerstag mitteilte.
Mitte April hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten die Tarife im Hinblick auf das Public Viewing von Sendungen der Euro 2008 verabschiedet. Die entsprechenden Lizenzen für EM-Spiele auf Grossleinwand können bei der Urheberrechtsgesellschaft Suisa erworben werden.
Seit Juli 2007 erhob aber auch der Europäische Fussballverband UEFA Lizenzgebühren für Public-Viewing-Veranstaltungen. Die UEFA begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziere.
Tarif gilt zumindest vorerst
Den Entscheid der Schiedskommission hatte die UEFA beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Dieses hat am Donnerstag nun entschieden, dass die der Beschwerde superprovisorisch erteilte aufschiebende Wirkung wieder entzogen wird.
Der von der Schiedskommission verabschiedete und zwischenzeitlich suspendierte Tarif gilt damit vorerst. Wie Suisa-Sprecher Martin Wüthrich auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, erteilt die Suisa nun weiter Lizenzen.
Beim Streit um die Public-Viewing-Gebühren geht es um Grossbildschirme, die mehr als drei Meter in der Diagonale messen. Für kleinere Bildschirme benötigen Wirte, Vereine, Gemeinden oder andere Interessierte keine UEFA-Lizenz, müssen aber eine Suisa-Gebühr entrichten.
Mit Erleichterung reagierte der Branchenverband GastroSuisse auf den Entscheid. Damit sei klar, dass für eine öffentliche Übertragung einzig bei der Suisa eine Lizenz zu beziehen sei. Jetzt bestehe wieder Rechtssicherheit.
Quelle: SDA/AP