Laufenburg AG Jetzt lernt er Artikel 2, Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung kennen
Ein 49-jähriger Mann nickte in der Nacht auf Freitag in Laufenburg am Steuer ein und verursachte einen Unfall. Verletzt wurde dabei niemand. Nun droht ihm eine Verurteilung.

- von
- Amelie Schärer
Darum gehts
In der Nacht auf Freitag schlief ein 49-jähriger Mann in Laufenburg am Steuer ein und verunfallte.
Verletzt wurde bei dem Unfall niemand.
Nun drohen ihm eine Verurteilung und drei Monate Führerausweisentzug.
In der Nacht auf Freitag nickte ein 49-Jähriger in Laufenburg am Steuer ein und verursachte einen Unfall, wie die Kantonspolizei Aargau am Freitag mitteilte. Der Autofahrer war um ein Uhr nachts vom Hardwald kommend auf der Baslerstrasse in Richtung Laufenburg unterwegs, als er kurz vor dem Ortseingang am Steuer einnickte.
Sein Honda fuhr in der Folge gegen den Strassenrand, kippte zur Seite und blieb auf der linken Fahrbahnseite liegen. Der Lenker blieb unverletzt. Am Auto hingegen entstand ein Totalschaden. Ihm wurde von der Kantonspolizei Aargau vorläufig der Führerausweis abgenommen, ebenfalls zeigte diese den Unfallverursacher bei der Staatsanwaltschaft an.
Nun könnte ihm nach Artikel 2, Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung eine Verurteilung wegen dem übermüdeten Führen eines Motorfahrzeugs drohen. Als Strafe dafür sieht das Strassenverkehrsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe sowie einen mindestens dreimonatigen Führerausweisentzug vor.
Müdigkeit am Steuer ist gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung bei rund zehn Prozent aller Verkehrsunfälle im Spiel.
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