Kanton NidwaldenUngelernter musste Lösungsmittel abfüllen – da kommts zur Explosion
Eine Firma aus dem Kanton Nidwalden übernahm sich mit einem Auftrag. Daraufhin musste ein Ungelernter mit gefährlichen Flüssigkeiten hantieren – es kam zur Explosion.
- von
- Lucas OreIIano
Darum gehts
Ein Mann aus der Abteilung Etikettierung musste aufgrund von Personalmangel mit einem Lösungsmittel hantieren.
Dabei wurde eine Explosion ausgelöst.
Die Nidwaldner Staatsanwaltschaft verurteilte nun einen Produktionsmitarbeiter – er hätte den Unfall verhindern müssen.
Eine Firma aus dem Kanton Nidwalden übernahm im Januar 2021 eine zusätzliche Produktion aus Deutschland. Dieser Auftrag steigerte das bisherige Produktionvolumen um 80 Prozent, wie es in einem Strafbefehl heisst, der 20 Minuten vorliegt.
Damit übernahm sich die Firma wohl. Sie fand kein zusätzliches Personal, weshalb es in der Produktion zu einer Personalknappheit kam. Im Sommer 2021 spitzte sich die Situation aufgrund von Ferienabwesenheiten und krankheitsbedingten Ausfällen noch zu.
Etikettierer musste aushelfen
Das ging so weit, dass P.R*, der eigentlich in der Abteilung Etikettierung arbeitete, in der Produktion eingesetzt wurde. «Aushilfsweise und ohne Instruktion der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen», steht im Strafbefehl.
An einem Tag im August war P.R. damit beschäftigt, ein Lösungsmittel aus einem grossen Stahltank in Fünfliter-Fässer abzufüllen. Beim Potentialausgleich (zur elektrischen Sicherheit) kam es über der rechten Hand des Mitarbeiters zu einem Funkenschag. Dadurch entzündeten sich die Dämpfe des Lösungsmittels, es kam zu einer Verpuffung.
Dabei handelt es sich um einen schnellen Verbrennungsvorgang – quasi eine etwas langsamere Explosion – die eine Druckwelle hervorruft. Die Verpuffung löste einen kleinen Brand bei den «umliegenden brennbaren Materialien» aus, die Sprinkleranlage löschte das Feuer noch, bevor die Polizei eintraf, wie es im Strafbefehl heisst.
Explosion wäre vorhersehbar gewesen
Für A.F.*, einen langjährigen Produktionsmitarbeiter, hätte als zuständige Person beim Abfüllvorgang vorhersehbar sein müssen, dass es zu einer elektrostatischen Entladung bzw. zu einer Verpuffung kommen kann. Diese hätte er vermeiden können, wenn er die notwendigen Vorsichtsmassnahmen getroffen hätte, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Er hatte die Abfüllanlage vorbereitet und P.R., der über das nötige Fachwissen nicht verfügte, mitgeteilt, er könne nun mit dem Abfüllen beginnen, obwohl er zuvor die Erdungen nicht kontrolliert hatte.
Gesamtschaden: 27’000 Franken
Der Brand, der dadurch ausgelöst wurde, verursachte einen Gesamtschaden von rund 27’000 Franken. Die beiden Männer kamen relativ glimpflich davon. A.F. erlitt eine Rötung am linken Ellenbogen, seine Haare wurden am linken Schienbein und an den Unterarmen angesengt. P.R. verbrannte sich an der Hand.
Wegen der fahrlässigen Verursachung einer Explosion wurde A.F. nun zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Franken (total 1500 Franken) verurteilt. Zudem muss er eine Busse von 400 Franken bezahlen, dazu muss er noch die Verfahrenkosten von 536.65 Franken übernehmen. Insgesamt muss er nun 936.65 Franken berappen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
* Namen der Redaktion bekannt, Initialen aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes geändert

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