Bundesgerichts-EntscheidUnispital-Pfleger wegen Schändung verurteilt
Der Mann hat sich mehrmals an frisch operierten Patientinnen vergriffen. Ende des nächsten Jahres darf er bereits wieder arbeiten.
- von
- woz

Dass die Patientinnen halluzinierten, kann laut Bundesgericht ausgeschlossen werden: Eine Orientierungstafel vor dem Haupteingang des Unispitals Zürich. (Archivbild)
Ein ehemaliger Pfleger des Universitätsspitals Zürich, der sich zwischen 2008 und 2011 an mehreren frisch operierte Patientinnen vergriffen hat, wird definitiv wegen mehrfacher Schändung verurteilt. Zudem erhält er ein Berufsverbot von drei Jahren. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgelehnt.
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass sich das Zürcher Obergericht ausführlich und sorgfältig mit den vorhandenen Beweisen gegen den Mann auseinandergesetzt habe. Weitere Gutachten seien nicht notwendig. Dass die Patientinnen halluzinierten oder ein Komplott gegen den Pfleger geschmiedet hätten, könne ausgeschlossen werden.
Berufsverbot und Freiheitsstrafe
Der heute 50-jährige Spitalpfleger wird somit definitiv wegen mehrfacher Schändung verurteilt und erhält vier Jahre Freiheitsstrafe sowie ein Berufsverbot von drei Jahren. Damit wird das Urteil des Zürcher Obergerichtes vom Dezember 2015 bestätigt.
Hinter Gitter muss der Mann aber nicht: Weil er bereits 2011, also noch vor dem Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom Dezember 2013, in den vorzeitigen Strafvollzug ging, hat er seine vier Jahre bereits abgesessen. Weil ihm wegen guter Führung zudem ein Teil erlassen wurde, ist er seit 2014 wieder auf freiem Fuss. Bis Ende 2018 darf er aber nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.
Mit Lavendel-Geist massiert
Die Opfer sagten in den Befragungen übereinstimmend aus, dass sie im Aufwachraum des Zürcher Universitätsspitals von einem Pfleger mit Lavendel-Geist an den Brüsten massiert worden seien. In einigen Fällen griff der Pfleger den frisch operierten Frauen auch zwischen die Beine und drückte ihre Hände an sein Geschlechtsteil.
Ans Licht gekommen waren die Übergriffe, weil eine Patientin den Pfleger angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft schrieb daraufhin 741 Frauen an, die zwischen 2008 und 2011 am Unispital operiert worden waren und fragte sie nach allfälligen Übergriffen. Zehn weitere Frauen erstatteten schliesslich Anzeige. (woz/sda)