Nadja Benaissa: Unter diesen Auflagen wurde sie freigelassen

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Nadja BenaissaUnter diesen Auflagen wurde sie freigelassen

Weil der zuständige Richter seine Meinung geändert hat, darf Nadja Benaissa ihren 27. Geburtstag am 26. April in Freiheit feiern. Die Justiz machte dabei aber Auflagen – und steht selbst unter Beschuss.

Am Mittag des 21. April wurde Nadja Benaissa mit einem verdunkelten Auto aus der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main weggefahren. «Ich habe sie abgeholt. Es geht ihr den Umständen entsprechend gut», sagte ihr Manager der «Bild». «Nadja konnte es kaum erwarten, ihre kleine Tochter wieder in die Arme zu schliessen.»

Auch über die Auflagen, die der zuständige Richter am Darmstädter Gericht festlegte, weiss das deutsche Boulevardblatt bereits Bescheid. Nadja muss einen festen Wohnsitz im Grossraum Frankfurt beziehen und sich immer dann bei der Staatsanwaltschaft melden, wenn sie ihren Heimatort länger verlässt. Ausserdem muss sie wöchentlich in eine Gesprächstherapie. Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, kommt es zum Prozess.

Die Arbeit der Behörden steht jetzt allerdings genau so auf dem Prüfstand. «Es ist skandalös, die Sängerin in der Öffentlichkeit verhaften zu lassen und die Medien über ihre HIV-Erkrankung zu informieren», kritisierte laut «Bild» der hessische Abgeordnete der Grünen Andreas Jürgens. Das Vorgehen der Behörden soll nun im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags unter die Lupe genommen werden.

(phi)

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