FCZ-Fan-Einkesselung: Untersuchung gegen Polizisten nach Fanmarsch

Aktualisiert

FCZ-Fan-EinkesselungUntersuchung gegen Polizisten nach Fanmarsch

Bei einem Fanmarsch hat die Stadtpolizei in Zürich FCZ-Anhänger eingekesselt. Weil dabei zwei Personen verletzt wurden, hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet.

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Vor dem Zürcher Derby am Sonntagnachmittag 12. Mai 2013 wurde ein FCZ-Anhänger von der Polizei mit einem Gummischrotgeschoss an der Stirn getroffen. Diese Blutspuren zeugen davon.

Vor dem Zürcher Derby am Sonntagnachmittag 12. Mai 2013 wurde ein FCZ-Anhänger von der Polizei mit einem Gummischrotgeschoss an der Stirn getroffen. Diese Blutspuren zeugen davon.

Leser-Reporter
Die Südkurve kritisiert den Polizeieinsatz in einer Stellungnahme vom 29. Mai scharf. Gemäss dieser weiss sie von mehreren Fans, die während dem Marsch durch Gummischrot verletzt wurden so wie diese Person hier.

Die Südkurve kritisiert den Polizeieinsatz in einer Stellungnahme vom 29. Mai scharf. Gemäss dieser weiss sie von mehreren Fans, die während dem Marsch durch Gummischrot verletzt wurden so wie diese Person hier.

zvg Südkurve
Auch dieser Fan wurde von einem Gummischrot-Geschoss der Polizei getroffen und verletzt.

Auch dieser Fan wurde von einem Gummischrot-Geschoss der Polizei getroffen und verletzt.

zvg Südkurve

FCZ-Fans marschierten am 12. Mai 2013 wie üblich von der Fritschiwiese zum Letzigrund. Der Marsch war unbewilligt, es kam aber zu keiner Gewalt oder Sachbeschädigung. Trotzdem ging die Polizei zum ersten Mal hart dagegen vor – Auslöser für die Einkesselung waren einige Fans, die sich vermummten und illegale Pyros und Knaller zündeten.

Polizeieinheiten oder Züge trieben die Fans in die Enge: Rot, Blau, Schwarz und Orange. Einzelne Polizisten des Zugs Orange setzten nahe beim Albisriederplatz nach einem Schiessbefehl ihres Zugsführers Gummischrot ein. Ein Geschoss verletzte einen FCZ-Fan am Kopf, einen anderen am Auge. Ein Mann hatte eine 3 Zentimeter lange Rissquetschwunde und eine Frau einen geprellter Augapfel. Die beiden erstatteten Strafanzeige wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch bei der Kantonspolizei.

Strafuntersuchung wegen Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Strafuntersuchung gegen den Zugführer der Einheit Orange eröffnet, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» bestätigt. Unter anderem laufe diese wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung – mehr kann sie aufgrund des laufenden Verfahrens nicht sagen. Laut der Anwältin der Geschädigten, Manuela Schiller, geht es bei der Untersuchung wohl darum, ob der Zugführer unter den damaligen Umständen den Schiessbefehl geben durfte. Gegen sieben weitere Polizisten des Zugs Orange ermittelt die Staatsanwaltschaft hingegen nicht weiter. Unter anderem begründet sie die sogenannte Nichtanhandnahme gegen drei Polizisten damit, dass unklar ist, welche der Polizisten durch Gummischrotschüsse welche Fans verletzt haben. Zudem hätten sie aufgrund des Schiessbefehls geschossen.

Anwältin Schiller hat deshalb eine Beschwerde in Bezug auf drei Polizisten eingereicht. Denn auch wenn den drei Schützen nicht nachgewiesen werden könne, wer für die Körperverletzung verantwortlich sei, gebe es den Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich drei der Polizisten strafbar gemacht hätten, findet sie. Dabei reiche aus, dass ein Polizist unter der vorgeschriebenen Mindestdistanz von 20 Metern geschossen habe und somit, je nach Umständen, in Kauf nehme, dass sich jemand verletze.

Abschreckend hohe Kaution

Die Staatsanwaltschaft ist hingegen der Meinung, dass der Mindestabstand nicht unterschritten wurde. Schiller glaubt an das Gegenteil. Dies aufgrund ihrer Rekonstruktion der Ereignisse, die auf Videoaufnahmen und eigenen Messungen basieren. Trotzdem müssen ihre Klienten die Nichtanhandnahme wohl oder übel akzeptieren, wie sie zum «Tages-Anzeiger» sagt. Denn das Obergericht habe eine abschreckende hohe Kaution verlangt, die die Geschädigten nicht bereit waren zu zahlen.

Das Obergericht weist den Vorwurf der abschreckend hohen Kaution zurück. Lukas Huber, stellvertretender Generalsekretär, sagt, die Kaution für Beschwerden gegen Nichtanhandnahmeverfügungen liege in der Regel zwischen 1000 und 3000 Franken. Bei aufwendigeren Verfahren oder wenn sich die Beschwerde gegen mehrere, anwaltlich vertretene Parteien richte, müsse die Kaution höher angesetzt werden. In diesem Fall hat sich die Beschwerde gegen drei Polizisten mit je einem Anwalt gerichtet. Eine Kaution sei gemäss Huber im Allgemeinen notwendig, um die mutmasslichen Kosten aus dem Beschwerdeverfahren sicherzustellen.

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