Urteil gegen Demonstrantin bestätigt
Das Basler Appellationsgericht hat am Freitag ein Strafgerichtsurteil von vier Monaten Gefängnis bedingt für die Teilnehmerin einer Anti-Kriegs-Demonstration bestätigt.
Die junge Frau hatte im Dezember 2002 gegen den Irakkrieg demonstriert. Die nicht bewilligte Kundgebung am 7. Dezember 2002 hatte an einem Samstagnachmittag durch die belebte Innenstadt geführt und war von Sachbeschädigungen begleitet gewesen. Die Verurteilte hatte an der Demonstration zwei Ansprachen gehalten.
Die junge Frau stand als einzige der rund tausend Teilnehmer und Teilnehmerinnen vor Gericht. Das Strafgericht als erste Instanz hatte sie im Dezember 2003 wegen Landfriedensbruch und Gewalt und Drohung gegen Beamte zu vier Monaten Gefängnis und 200 Franken Busse verurteilt.
Publikum ausgeschlossen
Der Schuldspruch wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte erfolgte, weil sich der Demonstrationszug durch das Zurückdrängen einer Polizeikette den Zugang zur Innerstadt erzwungen hatte. Die Appellation richtete sich sowohl gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit vor erster Instanz als auch gegen den Schuldspruch wegen Landfriedensbruch.
Am Strafgericht waren nur die akkreditierten Medien zugelassen gewesen. Die Polizei hatte nach einer von massiven Ausschreitungen begleiteten Demo am 15. November 2003 und weiteren Hinweisen geltend gemacht, dass es zu Störungen des Prozesses kommen könnte und sie für eine ordnungsgemässe Durchführung nicht garantieren könne.
Geheime Justiz
Mit dem Ausschluss der weiteren Öffentlichkeit habe sich das Strafgericht auf die Ebene «der geheimen Kabinettsjustiz» begeben, sagte Verteidiger Bernhard Rambert vor Appellationsgericht. Das Urteil weise deshalb einen unheilbaren Mangel auf.
Für einen Schuldspruch wegen Landfriedensbruch verlange das Bundesgericht mindestens eine stillschweigende Gutheissung der Sachbeschädigungen. Die Appellantin habe jedoch von den Sachbeschädigungen nichts gewusst. Sie stehe wegen ihrer politischen Positionierung vor Gericht.
Verhältnismässigkeit
Das Appellationsgericht folgte aber dem Strafgericht auf der ganzen Linie und bestätigte das Urteil in allen Punkten. Mit dem teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit habe die Vorinstanz den verhältnismässigen Weg gewählt, sagte der Präsident des Appellationsgerichtes. Eine Beeinträchtigung der Verhandlung sei nicht auszuschliessen gewesen.
Bestätigt hat die zweite Instanz auch den Schuldspruch wegen Landfriedensbruch. Ob sich auch noch das Bundesgericht mit der Sache beschäftigen muss, steht zur Zeit noch nicht fest. Man wolle das schriftliche Urteil abwarten, erklärte Verteidiger Bernhard Rambert gegenüber der sda.
Im Gegensatz zur Verhandlung vor erster Instanz war die Öffentlichkeit am Appellationsgericht zugelassen. Das Publikum, die Medienvertreter eingeschlossen, wurde allerdings von der Polizei kontrolliert. Im Verhandlungssaal waren mehrere Polizisten in Zivil anwesend.
(sda)