Solothurner Obergericht : Urteil im Babyschüttler-Prozess – Vater (36) freigesprochen

Publiziert

Solothurner Obergericht Urteil im Babyschüttler-Prozess – Vater (36) freigesprochen

Einem Vater wird vorgeworfen, seiner Tochter durch Schütteln lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben. Vor dem Solothurner Obergericht hat er nun einen Freispruch errungen. 

von
Simon Ulrich
1 / 3
Im Mai 2021 war der Beschuldigte in erster Instanz freigesprochen worden. 

Im Mai 2021 war der Beschuldigte in erster Instanz freigesprochen worden. 

20min
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sein Baby so sehr geschüttelt zu haben, dass es lebensgefährliche Verletzungen erlitt. 

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sein Baby so sehr geschüttelt zu haben, dass es lebensgefährliche Verletzungen erlitt. 

20min
Weil die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzog, muss sich der Mann nun vor dem Obergericht verantworten. 

Weil die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterzog, muss sich der Mann nun vor dem Obergericht verantworten. 

20min/Simon Glauser

Darum gehts 

  • Der mutmassliche Baby-Schüttler ist vom Solothurner Obergericht freigesprochen worden. 

  • Das Gericht folgt damit dem Urteil der Vorinstanz. 

  • Die damals acht Wochen alte Tochter hatte durch Schütteln Verletzungen erlitten und nur dank mehrerer Operationen überlebt.

Ein 36-jähriger Mann aus dem Kanton Baselland soll 2012 seine damals acht Wochen alte Tochter so fest geschüttelt haben, dass sie davon Verletzungen erlitt. Das Kind überlebte nur dank mehrerer Operationen. In erster Instanz war der Beschuldigte im Mai 2021 mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter. 

Auch für das Obergericht reichten die Indizien gegen den Vater nicht aus: Es hat den Beschuldigten am Donnerstag vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen, wie «Bärntoday» berichtet. Auch dem Eventualantrag der Staatsanwaltschaft, den Mann der schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen, folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es handle sich im vorliegenden Fall um einen klassischen Indizienprozess – direkte Beweise gebe es keine, hielt der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung fest. Das Gericht müsse entscheiden, ob nach Prüfung aller Indizien keine Zweifel mehr an der Täterschaft bestünden. Dies sei im vorliegenden Fall nicht möglich.

Umstrittene Ermittlungsmethoden 

Der Fall des mutmasslichen Baby-Schüttlers sorgte schweizweit für Aufsehen – weniger wegen der Schwere der Tat, als vielmehr aufgrund der angewandten Ermittlungsmethoden: Die Polizei hatte in der Wohnung der Verdächtigen – zunächst war auch die Frau des Beschuldigten im Visier der Strafverfolgungsbehörden – Abhörwanzen installiert. Zudem hatten sechs verdeckte Ermittler über ein Jahr versucht, engeren Kontakt zu den Eltern herzustellen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass diese Observationen gerechtfertigt gewesen seien. 

Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor dem Obergericht, dass es durchaus Indizien gebe, welche direkt auf den Vater als Täter hinweisen würden. In einem abgehörten Gespräch habe seine damalige Partnerin sehr emotional den Wunsch geäussert, die beschuldigte Person solle sich zu ihren Taten bekennen. Demgegenüber habe der Beschuldigte eine «emotionale Gefühlskälte» an den Tag gelegt, sei ausgewichen und genervt gewesen. Der Staatsanwalt forderte achteinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Dies, weil die Ermittlungen keinen Erfolg gebracht hätten und auch andere Gelegenheiten oder Personen für die Erschütterungen des Kindes infrage kämen. 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

Aktivier jetzt den Bern-Push!

Nur mit dem Bern-Push von 20 Minuten bekommst du die aktuellsten News aus der Region Bern, Freiburg, Solothurn und Wallis blitzschnell auf dein Handy geliefert.

Und so gehts: In der 20-Minuten-App tippst du rechts oben auf «Cockpit». Dort auf «Mitteilungen» und dann «Weiter». Dann markierst du bei den Regionen «Bern», tippst noch einmal «Weiter» und dann «Bestätigen». Voilà!

Wir sind auch auf Instagram. Folg uns für Posts, Storys und Gewinnspiele aus der Region – und schick uns deine Bilder und Inputs: 20 Minuten Region Bern.

Keine News mehr verpassen

Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.

Deine Meinung