Solothurner Obergericht Urteil im Babyschüttler-Prozess – Vater (36) freigesprochen
Einem Vater wird vorgeworfen, seiner Tochter durch Schütteln lebensgefährliche Verletzungen zugefügt zu haben. Vor dem Solothurner Obergericht hat er nun einen Freispruch errungen.
- von
- Simon Ulrich
Darum gehts
Der mutmassliche Baby-Schüttler ist vom Solothurner Obergericht freigesprochen worden.
Das Gericht folgt damit dem Urteil der Vorinstanz.
Die damals acht Wochen alte Tochter hatte durch Schütteln Verletzungen erlitten und nur dank mehrerer Operationen überlebt.
Ein 36-jähriger Mann aus dem Kanton Baselland soll 2012 seine damals acht Wochen alte Tochter so fest geschüttelt haben, dass sie davon Verletzungen erlitt. Das Kind überlebte nur dank mehrerer Operationen. In erster Instanz war der Beschuldigte im Mai 2021 mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter.
Auch für das Obergericht reichten die Indizien gegen den Vater nicht aus: Es hat den Beschuldigten am Donnerstag vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freigesprochen, wie «Bärntoday» berichtet. Auch dem Eventualantrag der Staatsanwaltschaft, den Mann der schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen, folgte das Gericht nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es handle sich im vorliegenden Fall um einen klassischen Indizienprozess – direkte Beweise gebe es keine, hielt der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung fest. Das Gericht müsse entscheiden, ob nach Prüfung aller Indizien keine Zweifel mehr an der Täterschaft bestünden. Dies sei im vorliegenden Fall nicht möglich.
Umstrittene Ermittlungsmethoden
Der Fall des mutmasslichen Baby-Schüttlers sorgte schweizweit für Aufsehen – weniger wegen der Schwere der Tat, als vielmehr aufgrund der angewandten Ermittlungsmethoden: Die Polizei hatte in der Wohnung der Verdächtigen – zunächst war auch die Frau des Beschuldigten im Visier der Strafverfolgungsbehörden – Abhörwanzen installiert. Zudem hatten sechs verdeckte Ermittler über ein Jahr versucht, engeren Kontakt zu den Eltern herzustellen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass diese Observationen gerechtfertigt gewesen seien.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte vor dem Obergericht, dass es durchaus Indizien gebe, welche direkt auf den Vater als Täter hinweisen würden. In einem abgehörten Gespräch habe seine damalige Partnerin sehr emotional den Wunsch geäussert, die beschuldigte Person solle sich zu ihren Taten bekennen. Demgegenüber habe der Beschuldigte eine «emotionale Gefühlskälte» an den Tag gelegt, sei ausgewichen und genervt gewesen. Der Staatsanwalt forderte achteinhalb Jahre Gefängnis. Die Verteidigerin forderte einen Freispruch. Dies, weil die Ermittlungen keinen Erfolg gebracht hätten und auch andere Gelegenheiten oder Personen für die Erschütterungen des Kindes infrage kämen.
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Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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