Urteil: Missbrauchter ist mitschuldig

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Urteil: Missbrauchter ist mitschuldig

Minderjährige Opfer von sexuellem Missbrauch kann ein Selbstverschulden treffen, wenn sie sich nicht dagegen wehren.

Das Bundesgericht hat begründet, weshalb es Genugtuung und Schadenersatz für einen Jugendlichen um 25% reduzierte.

Der Betroffene wurde als 14- bis 16-Jähriger ab 1990 von einem 30-jährigen Jungscharleiter sexuell missbraucht. «Der durchschnittlich intelligente und seinem Alter gemäss normal entwickelte, wenn auch wenig selbstsichere Kläger hätte das Gefährdungspotenzial von homosexuellen Kontakten mit dem Beklagten erkennen können», so die Richter.

Er hätte sich widersetzen müssen. Dies wäre möglich gewesen, da der Täter keinen physischen Zwang ausgeübt habe.

Für den Kinderschutz Schweiz ist es ein falsches Signal, Opfer von sexuellem Missbrauch mitverantwortlich zu machen.

(sda)

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