Neues UnterhaltsgesetzVäter sollen künftig auch für Ex-Freundin zahlen
Auch ein lediger Mann soll seiner Ex-Freundin künftig den Lebensunterhalt finanzieren, wenn diese das gemeinsame Kind aufzieht. «Nicht zeitgemäss», kritisieren Väterorganisationen.
- von
- J. Büchi

Ledige Väter sollen nach einer Trennung künftig stärker in die Pflicht genommen werden.
Martin hat mit seiner Freundin Nathalie eine kleine Tochter. Verheiratet ist das Paar nicht. Wenn die Beziehung heute zerbricht, muss Martin Unterhalt für seine Tochter zahlen - nicht aber für Nathalie. Das könnte sich bald ändern. Nächste Woche berät der Nationalrat über eine Änderung des Unterhaltsrechts. Und diese hat es für ledige Väter in sich, wie die NZZ berichtet.
Demnach sollen auch unverheiratete Männer ihre Ex-Partnerin künftig für die Betreuung des gemeinsamen Kindes entschädigen - wie dies heute bei verheirateten Paaren schon der Fall ist. Wie viel Martin in unserem Beispiel an Nathalie zahlen müsste, und wie lange er sie finanziell unterstützen müsste, ist im Gesetzesentwurf nicht geregelt. Wenden die Gerichte jedoch dieselbe Regelung wie für verheiratete Eltern an, müsste Nathalie erst wieder Vollzeit arbeiten, wenn die gemeinsame Tochter 16 Jahre alt ist. Bis dahin würde Martin ihr einen Teil ihres Lebensunterhalts bezahlen.
Männer auf die Ernährerrolle festgelegt
«Das ist überhaupt nicht mehr zeitgemäss», findet Ivo Knill, Vizepräsident des Dachverbands der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. Zwar sei er grundsätzlich dafür, dass unverheiratete und verheiratete Paare einander gleichgestellt werden. «Die Gesetzesänderung will aber in beiden Fällen ein Modell festigen, bei dem der Mann der Alleinverdiener ist.» Das werde heute in der Schweiz in den wenigsten Familien noch gelebt. Die Gesetzesrevision drohe deshalb darauf hinauszulaufen, dass die Männer auf die Ernährerrolle festgelegt und damit finanziell geschröpft werden.
Alec von Graffenried (Grüne), Präsident der nationalrätlichen Rechtskommission, ist selbst in zweiter Ehe verheiratet und hat vier Kinder. Er versteht die Vorbehalte lediger Väter gegen die Gesetzesrevision: «Aus meiner früheren Anwaltspraxis weiss ich, dass man für die Kinder gern bezahlt, für die Ex-Partnerin hingegen weniger.» Trotzdem sei die Gesetzesänderung sinnvoll, weil sie auf der Seite der Kinder unverheirateter Paare eine wichtige Lücke schliesse.
Dass das Gesetz alte Rollenbilder festigt, findet er nicht: «Im Entwurf wird nicht nach Geschlechtern unterschieden.» Dass heute mehrheitlich die Väter Unterhalt zahlen, liege an den traditionellen Rollenbildern, nicht an den Gesetzen. «Hier muss eine gesellschaftliche Entwicklung stattfinden, das kann nicht gesetzlich verordnet werden.»
Was ist ein «gebührender» Unterhalt?
Dies sieht auch Andrea Caroni so. Der ledige FDP-Nationalrat hat mit seiner Freundin eine kleine Tochter. Für ihn ist klar: «Mutter und Vater teilen sich die Betreuungsarbeit während einer Beziehung, also müssen auch beide dafür aufkommen, wenn sie sich trennen.» Deshalb sei es nur konsequent, dass der Vater für den Unterhalt der Mutter aufkomme, wenn sich diese zu 100 Prozent der Kinderbetreuung widme - oder umgekehrt. Das Geld könne aber auch genauso gut in eine Krippe investiert werden.
Zweifel hegt Caroni lediglich in Bezug auf die Umsetzung: «Die Frage ist, welcher Betrag für die Betreuung eines Kindes angemessen ist.» Dies müsse geklärt werden, damit die an sich sehr stimmige Lösung funktioniere. Hier setzt auch SVP-Nationalrat Luzi Stamm, der als Jurist nach eigenen Angaben unzählige ähnliche Fälle betreut hat, grosse Fragezeichen. «Das ist eine chaotische Vorlage», kritisiert er. Der Bundesrat verlange, dass der zahlungspflichtige Elternteil - ob Mutter oder Vater - einen «gebührenden Unterhalt» bezahle. Allerdings sei nirgends geregelt, wie hoch ein solcher zu sein habe. Er hofft deshalb, dass der Nationalrat die Vorlage ablehnt.