Dornach SO: Velofahrer fast totgefahren – Gericht belohnt McLaren-Raser

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Dornach SOVelofahrer fast totgefahren – Gericht belohnt McLaren-Raser

Wegen eines waghalsigen Überholmanövers krachte der Lenker des Boliden im Sommer 2019 auf der Gempenstrasse frontal in einen korrekt fahrenden Velofahrer. Das Obergericht hat die Strafe des Rasers nun reduziert.

von
Steve Last
Lukas Hausendorf
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Im Sommer 2019 erfasste der 23-jährige Fahrer eines McLaren einen korrekt fahrenden Velofahrer auf der Gempenstrasse in Dornach SO.

Im Sommer 2019 erfasste der 23-jährige Fahrer eines McLaren einen korrekt fahrenden Velofahrer auf der Gempenstrasse in Dornach SO.

Polizei SO
Der Velofahrer wurde lebensbedrohlich verletzt, überlebte jedoch. Er erlitt langanhaltende Schäden durch den Crash.

Der Velofahrer wurde lebensbedrohlich verletzt, überlebte jedoch. Er erlitt langanhaltende Schäden durch den Crash.

Dornach SO
Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verurteilte den McLaren-Fahrer in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten.

Das Amtsgericht Dorneck-Thierstein verurteilte den McLaren-Fahrer in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten.

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Darum gehts

  • Am Dienstag sprach das Obergericht des Kantons Solothurn sein Urteil gegen einen McLaren-Fahrer.

  • Der Mann hatte im Sommer 2019 einen Velofahrer in Dornach SO lebensbedrohlich verletzt.

  • In erster Instanz wurde er 44 Monaten Gefängnis verurteilt. Dies wurde angefochten.

Im Sommer 2019 erfasste ein damals 23-Jähriger in einem McLaren-Supersportwagen einen Velofahrer auf der Gempenstrasse in Dornach SO. Der 37-jährige Mann auf dem Velo wurde lebensbedrohlich verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gegen den McLaren-Fahrer. Er soll mit seiner Fahrweise, bei der er in der Unfallkurve die Kontrolle über den 570-PS-Boliden verlor, den Tod anderer Menschen in Kauf genommen haben.

Das Solothurner Amtsgericht Dorneck-Thierstein hatte den Mann im Herbst 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Dieses Urteil wurde sowohl von der Verteidigung wie auch von der Staatsanwaltschaft angefochten.

Das Obergericht revidierte nun am Dienstag das Urteil zu Gunsten des inzwischen 27-jährigen Rasers, wie die «bz Basel» berichtet. Statt versuchter vorsätzlicher Tötung erkennt es im Fahrverhalten des Jurassiers nur noch fahrlässige schwere Körperverletzung. Im waghalsigen Überholmanöver vor der Kurve, das zum beinahe fatalen Unfall führte, erkennt es indes ein qualifiziertes Raserdelikt. Der Lenker bog mit 93 km/h in die enge Kurve ein, nachdem er kurz davor noch einen Mercedes überholt hatte. Das Strafmass wurde auf drei Jahre teilbedingte Freiheitsstrafe reduziert, wovon der Mann zwei Jahre absitzen muss. 

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