Kreuzlingen TGVerbotenes Feuerwerk führt zu Waffe
Bei einer Kontrolle des Grenzwachtkorps in Kreuzlingen wurden am Samstag eine Schreckschusspistole mit Munition und verbotenes Feuerwerk sichergestellt.
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Das sichergestellte Material. (Bild: GWK)
Wie die Grenzwachtregion II am Montag mitteilte, kontrollierten vergangenen Samstag gegen 13 Uhr Schweizer Grenzwächter an der Wiesenstrasse einen Mann, der zu Fuss von Deutschland in die Schweiz eingereist war. Er führte 5,7 Kilogramm bodenknallendes Feuerwerk mit und war auf dem Weg zu seinem an der Wiesenstrasse geparkten Lieferwagen.
Für die weitere Kontrolle wurden der Mann und sein Fahrzeug zum Grenzübergang Kreuzlingen Emmishofen gebracht. Dort fanden Spezialisten des Grenzwachtkorps bei der eingehenden Fahrzeugüberprüfung eine Schreckschusspistole. Diese lag zusammen mit zwei Packungen Munition in einem konstruktionsbedingten Hohlraum des Laderaums.
Am Boden knallendes Feuerwerk gilt als nicht handhabungssicher und darf deshalb nicht in die Schweiz eingeführt werden, heisst es in der Mitteilung der Grenzwacht. Die Schreckschusspistole fällt aufgrund ihrer Verwechselbarkeit mit Feuerwaffen unter das Waffengesetz.