Schwyz«Verbrecher»-Aussage könnte juristische Folgen haben
Der Schwyzer Alt-Regierungsrat René Bünter (SVP) bezeichnete alle Regierungsräte und den Bundesrat wegen deren Corona-Politik öffentlich als «Verbrecher». Das könnte für ihn strafrechtliche Konsequenzen haben.
- von
- Martin Messmer
Alt-SVP-Regierungsrat René Bünter äusserte sich an der Corona-Demo in Schwyz kritisch zur Corona-Politik und bezeichnete Bundesrat und Kantonsregierungen als «Verbrecher». (Video: Ausschnitt Vimeo / CWL Media Group)
Darum gehts
Bei einer Corona-Demo in Schwyz bezeichnete der Schwyzer Alt-Regierungsrat René Bünter alle Regierungsräte sowie den Bundesrat bei seiner Rede zweimal als «Verbrecher».
Diese Aussage hält ein Professor für Strafrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Luzern für strafrechtlich relevant.
Diskutiert wurde auch ein Parteiausschluss von Bünter aus der SVP. Bünters Ortspartei, die SVP Lachen, schreibt: «Es gibt in unserem Rechtsstaat keine rechtliche Grundlage, Bünter als Privatperson seine freie Meinungsäusserung zu verbieten.»
«Lassen Sie sich nicht durch Bundesrat und Kantonsregierungen beirren. Ich betone nochmals: Das sind Verbrecher»: Dieses Zitat stammt von René Bünter, Alt-Regierungsrat im Kanton Schwyz. Der SVP-Politiker sagte dies während seiner Rede am Samstag, 9. Januar 2021, in Schwyz bei einer Corona-Demo.
Die Aussage könnte für Bünter rechtliche Konsequenzen haben. «Ich halte die Äusserungen für strafrechtlich relevant», sagte Andreas Eicker, Professor für Strafrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern, auf Anfrage von 20 Minuten.
Beschimpfung, üble Nachrede, Verleumdung und Ehrverletzung
Der Rechtsprofessor begründet dies so: «Alt-Regierungsrat Bünter bezeichnet den Bundesrat und die Kantonsregierungen öffentlich als ‹Verbrecher›. Damit verdächtigt er diese gegenüber Dritten deliktischen und damit unehrenhaften Verhaltens, welches geeignet ist, deren Ruf zu schädigen.» Jene Personen, die unter den Kollektivbezeichnungen «Bundesrat» und «Kantonsregierungen» gemeint seien, seien als gewählte Mitglieder dieser Institutionen individualisierbar und «damit sowohl vom Schutzbereich des Tatbestands der üblen Nachrede als auch der Verleumdung erfasst. Insofern kommt eine Strafbarkeit wegen Ehrverletzung nach diesen Tatbeständen in Betracht», so Eicker.
Möglich sei auch der Tatbestand Beschimpfung, hält der Rechtsexperte weiter fest. Nämlich in diesem Falle: «Sollte der Ausdruck ‹Verbrecher› nicht als Tatsachenbehauptung, sondern ‹nur› als Werturteil, also als Äusserung der Missachtung oder Nichtachtung der Mitglieder von Bundesrat und Kantonsregierungen gemeint gewesen sein, fällt eine Beschimpfung in Betracht.»
«Er äusserte sich als Privatperson»
Neben strafrechtlichen könnte das Verbrecher-Zitat auch politische Folgen für Bünter haben. Konkret wurde bereits über einen Parteiausschluss gesprochen. Der Schwyzer SVP-Präsident Walter Duss sagte, Bünters Ortspartei, die SVP Lachen, müsse allenfalls abschliessend über diese Frage befinden. Dort gibt es auf die Anfrage, ob Bünter ausgeschlossen wird oder nicht, keine konkrete Antwort. Co-Präsident Elmar Schwyter verweist, wie schon Bünter selbst, darauf, der Alt-Regierungsrat habe nicht als Politiker, sondern als «Privatperson und besorgter Bürger von seinem Grundrecht zur freien Meinungsäusserung Gebrauch gemacht». Es handle sich um seine persönliche Meinung, deren Inhalt und Worte er selber zu verantworten hat.
SVP Lachen distanziert sich von den «provokativen Worten»
Wie schon auch der Schwyzer Kantonalpräsident Duss verurteilte aber auch der Lachener Co-SVP-Präsident, Bünters Verbrecher-Aussage. «Er verwendete provokative und überspitzte Worte, die wir so nicht gewählt hätten», teilte Schwyter mit.
Und weiter schrieb Schwyter: «Es gibt in unserem Rechtsstaat keine rechtliche Grundlage, Bünter als Privatperson seine freie Meinungsäusserung zu verbieten. Es gilt aber auch das Recht, sich auf juristischem Weg gegen unangebrachte Vorwürfe zu wehren.»
Fünf Regierungsmitglieder waren mit Bünter im Amt
Und was sagen Direktbetroffene, also zum Beispiel der Schwyzer Regierungsrat? Immerhin waren fünf der sieben Mitglieder der Schwyzer Exekutive noch zusammen mit Bünter in diesem Gremium – und werden jetzt von ihrem Ex-Kollegen als «Verbrecher» verunglimpft. Dazu sagen diese: Nichts. Die Schwyzer Staatskanzlei teilte auf Anfrage mit: «Der Regierungsrat kommentiert die Aussagen von alt Regierungsrat René Bünter nicht.»
René Bünter
«Ich habe nicht vor, nochmals an einer Corona-Demo aufzutreten»
Coronademo in Schwyz
Redner: René Bünter Unternehmer, Lachen
René Bünter sagte am Mittwoch auf Anfrage, er habe, als er seine «Verbrecher»-Aussage machte, «an jene Menschen und Unternehmen gedacht», die von der Corona-Politik «arg betroffen» seien. «Diese kommen ohne wissenschaftliche fundierte Grundlage in Notlagen und werden krank. Wenn heute Unternehmen bewusst Massenkonkurse und soziale Missstände in Kauf nehmen sowie Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ohne Not bewusst herbeiführen, dann droht ihnen ein Verfahren der Behörden.»
Seine Aussage werde er aber nicht nochmals auf einer Bühne wiederholen: «Ich habe nicht vor, nochmals an einer Corona-Demo aufzutreten.»
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