DDoS-Attacke auf RusslandVerein Aufrecht Schweiz reicht Strafanzeige gegen Wermuth ein
Der SP-Nationalrat Cédric Wermuth ermunterte in einem Post, die Desinformation des Kremls zu sabotieren. Aufrecht Schweiz sieht darin einen Aufruf zu einer Straftat.
- von
- Bettina Zanni
Darum gehts
In der Berichterstattung rund um den Ukraine-Krieg setzt der Kreml gezielt auf Desinformation. So bezeichnet Moskau die Invasion als «militärische Sonderoperation» und den ukrainischen Präsidenten als Neo-Nazi. Wenige Tage nach dem Ausbruch des Kriegs ermunterte SP-Nationalrat Cédric Wermuth, dagegen etwas zu unternehmen.
Als Einzelperson fühle man sich oft ohnmächtig gegenüber dem Horror des Kriegs, schrieb er am 1. März auf Twitter. «Es gibt Dinge, die man tun kann. Zum Beispiel mithelfen, die kremelsche Desinformation zu sabotieren. Link anklicken, zuschauen.» Dazu hatte er einen Link zu einer DDoS-Attacke gepostet.
Am Montag kündigte der Verein Aufrecht Schweiz in einer Medienmitteilung an, Strafanzeige gegen Wermuth einzureichen. Wermuth rufe zu einem Cyberangriff gegen den Kreml und russische Privatpersonen auf, schreibt Patrick Jetzer, Präsident der Sammelbewegung der Corona-Massnahmengegner und -gegnerinnen. «Dies stellt einen ganz klaren Aufruf zu einer Straftat dar und könnte seitens Russlands, da von einem Parlamentarier stammend, als kriegerischer Akt missgedeutet werden.» Für weitere Informationen war der Verein am Montag nicht erreichbar.
«Von Putin-Adlaten lasse ich mir nichts sagen»
Cédric Wermuth reagiert auf die angekündigte Anzeige gelassen. «Die Coronaleugner suchen offenbar verzweifelt nach Aufmerksamkeit. Von diesen Putin-Adlaten lasse ich mir sowieso nichts sagen», schreibt er auf Anfrage.
Bei einer DDoS-Attacke erfolgt der Angriff von vielen verteilten Rechnern aus. Ziel ist, die Verfügbarkeit auf Computer-Systemen zu stören. Strafrechtler und Strafrechtlerinnen geben der Anzeige wenig Chancen. «Die Gründe für diese Anzeige sind ziemlich weit hergeholt», sagt Stephan Schlegel, Rechtsanwalt für Strafrecht.
Nachweis gestalte sich schwierig
Schlegel macht auf den Straftatbestand der Datenbeschädigung aufmerksam. Diesem zufolge droht Personen auf Antrag eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn sie unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändern, löschen oder unbrauchbar machen. «Um diesen Straftatbestand zu erfüllen, müsste zuerst einmal nachgewiesen werden, dass Herr Wermuth mit dem Posten des Links dem Kreml einen Schaden verursacht hat.» Dies gestalte sich jedoch sehr schwierig.
Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren oder Geldstrafe wird laut Strafgesetzbuch bestraft, wer vom neutralen Gebiet der Schweiz aus Feindseligkeiten gegen einen Kriegsführenden unternimmt oder unterstützt. «Doch als Feindseligkeiten interpretiert man nur Kampfhandlungen», sagt Schlegel. In Bezug auf Cyberattacken von Zivilisten und Zivilistinnen sei dieser Straftatbestand jedoch nicht anwendbar.
Hast du oder hat jemand, den du kennst, ein Trauma erlitten?
Hier findest du Hilfe:
Pro Mente Sana, Tel. 0848 800 858
Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer SRK, Tel. 058 400 47 77
Angehörige.ch, Beratung und Anlaufstellen
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143