Vergewaltiger muss wieder nicht ins Gefängnis

Aktualisiert

Vergewaltiger muss wieder nicht ins Gefängnis

Ein Mann, der sich am St.Galler Drogenstrich als Polizist ausgegeben und eine Prostituierte ohne Präservativ anal vergewaltigt hatte, muss nicht ins Gefängnis.

Das Kantonsgericht verurteilte ihn schon zum zweiten Mal zu einer bedingten Gefängnisstrafe. Ein erstes Urteil wurde vom Bundesgericht zu-rückgewiesen, weil es aufgrund eines «Kuhhandels» – Geständnis gegen bedingte Strafe – zustande gekommen war. Die Strafe wurde unter anderem wegen Verschleppung der Strafuntersuchung von 42 auf 18 Monate bedingt reduziert.

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