Verhaftungen wegen Terroraufruf im Internet
In den Kantonen Bern und Freiburg sind fünf extremistische Moslems wegen Terroraufrufs im Internet festgenommen worden. Die von den Tunesiern und Belgiern betriebenen Webseiten enthielten neben Gräueltaten auch Anleitungen zum Bombenbau.
Der Polizeiaktion in den Kantonen Bern und Freiburg gingen mehrmonatige Ermittlungen voraus, in deren Verlauf mehrere Personen extremistischer Gesinnung identifiziert werden konnten, die via Internet fundamental-islamistisches Gedankengut veröffentlichten, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Bei den Verdächtigen handelt es sich um aus Tunesien und Belgien stammende Moslems, die einen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz besitzen. Sie stellten verschiedene arabischsprachige Internetplattformen für die Verbreitung von Propaganda zur Verfügung, die meist von gewalttätigen Bildern begleitet war. Die Plattformen, die durch mindestens eine der verhafteten Personen aktiv betrieben wurden, enthielten unter anderem zahlreiche Videos mit der Darstellung der Tötung von Geiseln sowie der Verstümmelung von Menschen. Zudem war es laut Bundesanwaltschaft ein Leichtes, detaillierte Anleitungen zum Bombenbau oder zu Vorgehensweisen bei Attentaten und Geiselnahmen einzusehen.
Im Verlauf des letzten Jahres wurde im Rahmen der Ermittlungen auch festgestellt, dass unter anderem Bekennerschreiben zum Anschlag im pakistanischen Fateh am 31. Juli 20004 auf einem Forum der Internetseite www.islamic-minibar.com veröffentlicht wurden. Weiter fanden sich in dem Forum Drohungen gegen die Interessen mehrerer europäischer Staaten. Die Internetseite wurde am 10. September 2004 von den Schweizer Access-Providern gesperrt. Inzwischen ist laut Bundesanwaltschaft eine neue Website in Betrieb, die jedoch nicht von der Schweiz aus betrieben wird. Die Bundesanwaltschaft hat rechtshilfeweise die Schliessung der entsprechenden Site beantragt. Peter Lehmann, Sprecher der Bundesanwaltschaft, wollte auf Anfrage nicht sagen, von welchem Land aus die neue Internetseite betrieben wird. Durch zuviele Informationen könnten die Hintermänner ihre Aktivitäten sonst leicht von einem zum anderen Land verschieben. Drei der fünf in der Schweiz verhafteten Männer sind unterdessen aus der Haft entlassen worden. Bei
ihnen besteht laut Lehmann keine Flucht oder Verdunkelungsgefahr mehr. Die insgesamt drei Hausdurchsuchungen fanden am vergangenen 22. Februar statt. Im Kanton Freiburg mussten sich die Polizeikräfte zwangsweise Zugang zu einem der Objekte verschaffen. Die Auswertung des sichergestellten Bild-, Video- und Tonmaterials, des umfangreichen in arabisch verfassten Schriftgutes und der Hard- und Software wird laut Bundsanwaltschaft noch einige Zeit in Anspruch nehmen.