BaselVerkehrsbusse von 20 Franken wird zu 35 Mal so hoher Rechnung
Über 700 Franken muss ein deutscher Autofahrer bezahlen, der in Basel auf der A2 mit knapp überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde.
- von
- Steve Last
Darum gehts
Zusätzlich zu einer eher überschaubaren Busse von 20 Franken muss ein deutscher Autofahrer über 700 Franken an Verfahrenskosten zahlen.
Er war in der Schweiz auf der Autobahn A2 geblitzt worden, hatte aber seine Busse zuerst nicht gezahlt.
Ein Strafbefehl und zwei Gerichtsverhandlungen später war die Rechnung auf das mehr als 35-fache gewachsen.
Aus einer Busse von 20 Franken wurde eine Rechnung von über 700 Franken. Zahlen muss sie ein deutscher Autofahrer, der auf der Autobahn A2 im Kanton Basel-Stadt mit leicht erhöhter Geschwindigkeit fahrend gemessen wurde. Die Höhe der Busse lässt auf eine Übertretung von ein bis fünf Kilometern pro Stunde nach Abzug der Toleranz schliessen. Die zwei Zehner zahlte der Mann aber nicht und die Kostenspirale begann, sich zu drehen. Es ist kein Einzelfall.
Gemäss einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Appellationsgerichts, das die Beschwerde des Mannes abgewiesen hat, wurde er am 20. Mai 2021 erwischt. Die Busse wurde am 22. Juli verschickt, eine Zahlungserinnerung am 2. September. Noch immer zahlte der Mann nicht. Der Fall ging an die Staatsanwaltschaft, die einen Strafbefehl ausstellte: Busse von 20 Franken, plus Verfahrensgebühr von 200 Franken, plus Auslagen von 8.60 Franken.
Zwei Runden vor Gericht – eine gratis, eine teuer
Inzwischen hatte der Mann die 20 Franken bezahlt, wehrte sich aber gegen die durch das Verfahren entstandenen Mehrkosten vor dem Strafgericht. Er stellte sich auf den Standpunkt, die Busse und die Zahlungserinnerung nie erhalten zu haben. Das kaufte ihm die erste Instanz aber nicht ab und bestätigte Strafbefehl und Gebühren. Kulanterweise verzichtete es auf eine Kostenerhebung.
Der Autofahrer zog das Urteil weiter ans Appellationsgericht, das auch gegen ihn entschied. Es führt aus: Wenn der Strafbefehl an eine Adresse geschickt und zur Kenntnis genommen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Busse und die Zahlungserinnerung zugestellt wurden. Es erhob eine Verfahrensgebühr von 500 Franken. Da das Urteil inzwischen rechtskräftig ist, muss der Mann zusätzlich zur Busse noch 708.60 Franken bezahlen, mehr als 35 Mal so viel, wie auf dem ersten Einzahlungsschein stand.
Hast du auch schon eine Busse nicht bezahlt?