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Lieber Phil GeldVerliere ich die Wohnung wegen meiner Katze?

Lara (28) möchte sich eine Katze anschaffen. Laut dem Mietvertrag ist das Halten von Tieren aber verboten. Würde Lara die Kündigung drohen?

Holly aus «Breakfast at Tiffany's» liebt ihre Katze und würde nie auf sie verzichten. (Bild: Paramount Pictures)

Holly aus «Breakfast at Tiffany's» liebt ihre Katze und würde nie auf sie verzichten. (Bild: Paramount Pictures)

Lieber Phil Geld

Ich würde mir gern ein Katze anschaffen. Im Mietvertrag ist das Halten von Tieren zwar explizit verboten, jedoch hält meine Nachbarin auch eine Katze. Aus diesem Grund sehe ich nicht ein, weshalb es mir verboten sein sollte, eine Katze zu haben. Riskiere ich die Kündigung, wenn ich mir dennoch eine zulege?

Liebe Lara

Grundsätzlich ist es der Entscheid des Vermieters, ob die Tierhaltung in seiner Wohnung erlaubt ist oder nicht. Einen speziellen Grund für seine Entscheidung braucht er keinen. Verbietet der Mietvertrag oder die dazugehörende Hausordnung das Halten von Tieren, so handelt es sich dabei grundsätzlich um eine verbindliche, einzuhaltende Bestimmung.

Mieterinnen und Mieter, die sich nicht an ein im Mietvertrag enthaltenes Tierhalteverbot halten, riskieren die Kündigung durch den Vermieter. Dasselbe gilt, wenn man sich ein Haustier anschafft, ohne die im Mietvertrag vorgeschriebene Zustimmung des Vermieters einzuholen.

Nur weil der Nachbarin oder dem Nachbar das Halten eines Tieres erlaubt ist, heisst das nicht, dass man selber Anspruch auf das Halten eines Tieres hat. Denn dem Vermieter ist es grundsätzlich erlaubt, Mieterinnen und Mieter ungleich zu behandeln. Ein Recht auf Gleichbehandlung im Haus gibt es für Mieter leider nicht.

Folglich gilt das in deinem Mietvertrag festgehaltene Tierhalteverbot auch dann, wenn deine Nachbarin Katzen hält. Du bräuchtest die ausdrückliche Zustimmung deines Vermieters, möchtest du trotz vertraglichem Verbot eine Katze haben. Ansonsten riskierst du die Kündigung des Mietverhältnisses.

Grundsätzlich immer erlaubt und somit unabhängig vom Mietvertrag, ist das Halten von Kleintieren wie Mäusen, Ratten, Hamster, Meerschweinchen etc. Der Halter hat jedoch dafür zu sorgen, dass seine Tiere keine übermässigen Lärm- oder Geruchsemissionen verursachen. Ansonsten kann der Vermieter verlangen, dass man die Tiere weggibt.

Freundlich grüsst

Phil Geld

E-Mail: phil.geld@20minuten.ch

(20 Minuten)

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