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Lieber Phil GeldVermieter zahlt Kaution nicht zurück – was tun?

Andrinas (31) Vermieter verweigert die Rückzahlung der Mietkaution. Wie kommt sie an ihr Geld?

Der Mieter sollte dem Vermieter eine Frist von drei Monaten für die Rückerstattung der Mietkaution gewähren.

Der Mieter sollte dem Vermieter eine Frist von drei Monaten für die Rückerstattung der Mietkaution gewähren.

Keystone/urs Jaudas

Lieber Phil Geld

Ich bin aus meiner ersten Mietwohnung ausgezogen. Meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Vermieter bin ich stets fristgerecht nachgekommen. Nun verweigert er mir die Rückerstattung meiner Mietkaution in der Höhe von 3000 Franken. Was kann ich tun, damit ich schnellstmöglich an mein Geld komme?

Liebe Andrina

Der Vermieter verlangt von seinem Mieter üblicherweise eine Mietkaution als Sicherheit für allfällige Mietzinsrückstände, Schadenersatzforderungen anlässlich der Rückgabe der Mietsache oder für andere Schulden des Mieters, die ihm aus dem Mietverhältnis erwachsen sind. Bei Wohnungen können Vermieter eine Mietkaution von maximal drei Monatszinsen verlangen. Während des Mietverhältnisses kann weder der Vermieter noch der Mieter von sich aus auf die Mietkaution zugreifen. Auch die Verrechnung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

Der Vermieter muss die Kaution gemäss Art. 257e Abs. 1 OR bei einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen, das auf den Namen des Mieters lautet. Das Mietzinsdepot darf nicht auf einem privaten Konto des Vermieters hinterlegt werden.

Zurückbezahlt wird die Kaution durch die Bank, namentlich dann, wenn es die Parteien verlangen, ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt. Weiter kann der Mieter die Rückerstattung der Sicherheit auch ohne die Zustimmung des Vermieters verlangen, wenn der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht hat (Art. 257e Abs. 3 OR). Vor Ablauf dieser Frist hat sich der Mieter aber an die zuständige Schlichtungsbehörde zu wenden und die Freigabe der Sicherheit zu beantragen.

Wegen möglicher durch den Mieter entstandener Schäden sollte dem Vermieter laut dem Mieterverband eine Frist von rund drei Monaten eingeräumt werden, um die Schäden zu beheben, die Rechnungen der Handwerker abzuwarten und die Schlussabrechnung zu erstellen. Danach sollte der Vermieter grundsätzlich in der Lage sein, dem Mieter die sogenannte Schlussabrechnung zukommen zu lassen (siehe dazu auch das Merkblatt des Mieterverbands).

Um schnellstmöglich an deine Mietkaution zu gelangen, rate ich dir, nochmals das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und ihn aufzufordern, die Mietkaution freizugeben – vorausgesetzt im Abgabeprotokoll sind keine Mängel vermerkt, für die du einzustehen hast. Verweigert der Vermieter dennoch die freiwillige Freigabe der Mietkaution, solltest du dich an die zuständige Schlichtungsbehörde wenden und die Freigabe der Sicherheit beantragen.

Freundlich grüsst

Phil Geld

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