Kantonsgericht St. GallenVerminderte Schuldfähigkeit – 10 Jahre für Mörder von Fredy K.
Das Kantonsgericht St. Gallen sieht beim Mörder von Fredy K. eine verminderte Schuldfähigkeit und reduzierte deshalb die Strafe um vier Jahre.
Darum gehts
Die Reduktion des Strafmasses um vier Jahre stützt sich auf ein neu erstelltes psychiatrisches Gutachten. «Dieses gelangte nachvollziehbar und überzeugend zum Schluss, dass der Beschuldigte im Tatzeitpunkt mittelgradig vermindert schuldfähig war», teilt das Kantonsgericht am Donnerstag in einer Medienmitteilung mit. Daraus ergibt sich eine «erhebliche Strafmilderung», so das Gericht. Es setzt die Freiheitsstrafe auf zehn Jahre an. Den Töchtern von Fredy K. werden Genugtuungen von 30’000 respektive 35’000 Franken zugesprochen. Zudem muss der Täter Verfahrenskosten von über 150’000 Franken bezahlen.
Erniedrigende sexuelle Handlungen
Die Verteidigung des Niederländers verlangte eine Verurteilung wegen Totschlags anstelle von Mord. Darauf ging die Strafkammer des St. Galler Kantonsgerichts jedoch nicht ein. «Der labile Beschuldigte musste auf
Geheiss des Opfers erniedrigende sexuelle Handlungen vornehmen», so das Gericht. Zudem wurde vom späteren Opfer verlangt, dass der Niederländer Drogen, sogenannte «Poppers», einnehmen musste. Trotz allem: Die Art der Ausführung der Tötung beurteilt das Gericht «als besonders verwerflich». Fredy K. wurde mit mehreren Messerstichen getötet und danach beraubt.
Flucht nach Thailand
Der Niederländer und der Toggenburger lernten sich vor sechs Jahren über eine Internet-Kontaktplattform für homo-, bi- und transsexuelle Männer kennen und trafen sich darauf während Fredy K.s Thailandferien zum ersten Mal. Später reiste der arbeits- und mittellose Niederländer zu Fredy K. nach Lichtensteig, um bei ihm zu wohnen. Dort musste er für Kost und Logis offenbar sexuelle Dienstleistungen erbringen. Das ging dem Niederländer irgendwann zu weit und die Situation eskalierte im Mord an Fredy K. Darauf flüchtete der Mann nach Thailand. Im Juni 2016 wurde der Niederländer in Pattaya (Thailand) verhaftet und im Januar 2017 in die Schweiz ausgeliefert. Seither sitzt der Mann im vorzeitigen Strafvollzug.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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