Versicherung haftet nicht für Pensionskassen-Debakel
Die Zürich-Lebensversicherung haftet nicht für den 73-Millionen-Franken-Ausfall des Sicherheitsfonds BVG, den dieser im Pensionskassen-Debakel Vera/Pevos erlitten hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Sicherheitsfonds abgewiesen.
Die Solothurner Pensionskassenstiftungen Vera und Pevos waren 1996 untergegangen und hatten ein Loch von rund 200 Mio. Fr. hinterlassen. Die Stiftung Sicherheitsfonds BVG musste zur Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen für die Versicherten der beiden Sammelstiftungen 72,6 Mio. Fr. einschiessen.
Darlehen auf Policen
Für die künftigen Leistungen an ihre Versicherten hatten Vera und Pevos 1984 Kollektiv-Versicherungsverträge unter anderem mit der Zürich-Lebensversicherung abgeschlossen. Auf diesen Verträgen gewährte die Zürich Policendarlehen. Die so beschafften Mittel wurden von Vera/Pevos investiert und gingen weitgehend verloren.
Beim Zusammenbruch von Vera/Pevos verrechnete die Zürich ihre Darlehensforderungen mit dem Rückkaufswert der Versicherungen im Wert von 22 Mio. Franken. 2000 erhob die Sammelstiftung BVG gegen die Zürich Schadenersatzklage über 72,6 Mio. Franken, die 2007 vom Zürcher Sozialversicherungsgericht abgewiesen wurde.
Die Sammelstiftung BVG gelangte dagegen ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen hat. Die Sammelstiftung hatte hauptsächlich argumentiert, dass die Zürich wegen der Gewährung der Policendarlehen verpflichtet gewesen wäre, für eine angemessene Anlage der Gelder durch Vera/Pevos zu sorgen.
Keine Pflicht zur Kontrolle
Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht begründe die Haftung der Zürich. Laut dem höchstrichterlichen Urteil war die Zürich aufgrund der damaligen gesetzlichen Lage jedoch nicht verpflichtet, die Anlagetätigkeit von Vera und Pevos zu überwachen. Sie hafte deshalb nicht für den Schaden aus allenfalls unsorgfältigen Anlagen.
Eine Haftung könnte damit gemäss Bundesgericht höchstens für die von der Zürich getätigte Verrechnung bestehen. Diese sei indessen aufgrund der seinerzeit massgebenden Rechtslage und Aufsichtspraxis zulässig gewesen.
Das Debakel von Vera und Pevos war eine der grössten Pensionskassen-Pleiten der Schweiz. Das Amtsgericht Olten-Gösgen hatte ein Strafverfahren gegen sechs Angeschuldigte 2006 wegen ungenügender Anklage eingestellt. Das Solothurner Obergericht hob den Einstellungsentscheid im vergangenen Juni dann allerdings auf.
(Urteil 9C_92/2007 vom 30.4.2008; keine BGE-Publikation) (sda)