Bundesgerichtsentscheid: Verurteilter IS-Unterstützer wird nicht verwahrt

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BundesgerichtsentscheidVerurteilter IS-Unterstützer wird nicht verwahrt

Einzig die Beteiligung an Al-Qaïda oder IS setzt keine Verwahrung voraus. Das teilte das Bundesgericht am Donnerstag mit. 

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Das Bundesgericht weist die Beschwerde der BA ab, mit der sie verlangt, den negativen Entscheid über die Verwahrung des Täters aufzuheben.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der BA ab, mit der sie verlangt, den negativen Entscheid über die Verwahrung des Täters aufzuheben.

20min/Marvin Ancian
Der Grund: Die Verwahrung setzt als Anlasstat eine sogenannte Katalogtat oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat (Generalklausel) voraus.

Der Grund: Die Verwahrung setzt als Anlasstat eine sogenannte Katalogtat oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat (Generalklausel) voraus.

20min/Marvin Ancian

Darum gehts

Das Bundesstrafgericht sprach einen Mann im Juli 2021 im Wesentlichen wegen Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen (Al-Qaïda/IS-Gesetz) schuldig. Gemäss dieser Strafbestimmung macht sich strafbar, wer sich auf dem Gebiet der Schweiz an entsprechenden Gruppierungen beteiligt, diese unterstützt, für sie oder ihre Ziele Propagandaaktionen organisiert, für sie anwirbt oder ihre Aktivitäten anders fördert.

Neben der Beteiligung an einer kriminellen Organisation lagerte der Beschuldigte auch Gewaltdarstellungen und fuhr mehrfach ohne Berechtigung. Der Betroffene wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Abgewiesen wurde der Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) auf Anordnung seiner Verwahrung.

Schwerwiegende Delikte müssen nachgewiesen werden können

Wie es in einer Mitteilung am Donnerstag heisst, weist das Bundesgericht die Beschwerde der BA ab, mit der sie verlangt, den negativen Entscheid über die Verwahrung des Täters aufzuheben. Der Grund: Die Verwahrung setzt als Anlasstat eine sogenannte Katalogtat oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat (Generalklausel) voraus.

Bei einer Person, die sich im Irak und in Syrien dem IS anschliesse und anschliessend in die Schweiz zurück wolle, sei eine Verwahrung grundsätzlich möglich, falls ihr schwerwiegende Delikte wie Mord oder Vergewaltigung nachgewiesen werden könnten. Kann dem Täter lediglich die Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Sinne des Al-Qaïda/IS-Gesetzes nachgewiesen werden, ist das Vorliegen einer Anlasstat für die Anordnung einer Verwahrung zu verneinen.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Polizei nach Kanton

Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz

Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche

Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein

Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Beratungsstellen für gewaltausübende Personen

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