BundesgerichtsentscheidVerurteilter IS-Unterstützer wird nicht verwahrt
Einzig die Beteiligung an Al-Qaïda oder IS setzt keine Verwahrung voraus. Das teilte das Bundesgericht am Donnerstag mit.
Darum gehts
Das Bundesstrafgericht sprach einen Mann im Juli 2021 im Wesentlichen wegen Verstosses gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen (Al-Qaïda/IS-Gesetz) schuldig. Gemäss dieser Strafbestimmung macht sich strafbar, wer sich auf dem Gebiet der Schweiz an entsprechenden Gruppierungen beteiligt, diese unterstützt, für sie oder ihre Ziele Propagandaaktionen organisiert, für sie anwirbt oder ihre Aktivitäten anders fördert.
Neben der Beteiligung an einer kriminellen Organisation lagerte der Beschuldigte auch Gewaltdarstellungen und fuhr mehrfach ohne Berechtigung. Der Betroffene wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten verurteilt. Abgewiesen wurde der Antrag der Bundesanwaltschaft (BA) auf Anordnung seiner Verwahrung.
Schwerwiegende Delikte müssen nachgewiesen werden können
Wie es in einer Mitteilung am Donnerstag heisst, weist das Bundesgericht die Beschwerde der BA ab, mit der sie verlangt, den negativen Entscheid über die Verwahrung des Täters aufzuheben. Der Grund: Die Verwahrung setzt als Anlasstat eine sogenannte Katalogtat oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat (Generalklausel) voraus.
Bei einer Person, die sich im Irak und in Syrien dem IS anschliesse und anschliessend in die Schweiz zurück wolle, sei eine Verwahrung grundsätzlich möglich, falls ihr schwerwiegende Delikte wie Mord oder Vergewaltigung nachgewiesen werden könnten. Kann dem Täter lediglich die Beteiligung an einer terroristischen Organisation im Sinne des Al-Qaïda/IS-Gesetzes nachgewiesen werden, ist das Vorliegen einer Anlasstat für die Anordnung einer Verwahrung zu verneinen.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Lilli.ch, Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Alter ohne Gewalt, Tel. 0848 00 13 13
Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Beratungsstellen für gewaltausübende Personen
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