Greppen LUVerurteilter Seelsorger darf nicht mehr predigen
Das Arbeitsverhältnis eines 64-jährigen Diakons wurde nach dessen Veurteilung aufgelöst. Zudem darf er keiner kirchlichen Tätigkeit mehr nachgehen.

In diesem Gefängnis machte sich der 64-jährige Seelsorger und Diakon strafbar.
Die katholische Kirche von Greppen, Vitznau und Weggis hat das Arbeitsverhältnis mit einem teilzeitlich angestellten Diakon aufgelöst. Der Mann war verurteilt worden, weil er als Gefängnisseelsorger Botschaften zwischen Gefangenen austauschte und eine Insassin zu sexuellen Handlungen drängte.
Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst
Der Gesamtkirchenrat des Pastoralraums der drei Luzerner Seegemeinden teilte am Freitag mit, dass der Diakon am 26. September nach Einsicht in den Strafbefehl freigestellt worden sei. Nun hätten die Anstellungsbehörden und der Diakon das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.
Der 64-jährige Mann war in Teilzeit als Diakon in den Pfarreien Greppen, Vitznau und Weggis tätig. Er hatte in seiner Funktion als Gefängnisseelsorger zwischen 2012 und 2017 Botschaften zwischen Gefangenen im Gefängnis Grosshof ausgetauscht. Zudem versuchte er, eine Insassin zu sexuellen Handlungen zu drängen. Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Strafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Busse von 4000 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 6560 Franken verurteilt.
Keine bischöfliche Missio mehr
Das Bistum Basel entschied, dass der katholische Gefängnisseelsorger und Diakon keine sakramentalen Handlungen und Gottesdienste mehr durchführen darf. Aufgrund des vorliegenden Strafbefehls erhalte der verurteilte Diakon keine bischöfliche Missio mehr, teilte das Bistum Basel am Freitag mit. Zukünftig darf der Mann somit keine Taufen, Hochzeiten und Gottesdienste mehr durchführen.