Verwahrungsinitiative: Gesetzesentwurf steht
Die von Bundesrat Christoph Blocher eingesetzte Arbeitsgruppe zur Verwahrungsinitiative hat sich geeinigt. Der Schlussbericht und der Gesetzentwurf werden in den kommenden Tagen an Bundesrat Blocher übergeben.
Annette Zunzer, Sprecherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), bestätigte entsprechende Meldungen der Sonntagspresse. Blocher werde den Entwurf prüfen und voraussichtlich Ende August über das weitere Vorgehen entscheiden.
Schwierigkeiten bei Umsetzung
Die am 8. Februar gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommene Verwahrungsinitiative verlangt die lebenslange Verwahrung nicht therapierbarer, extrem gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter. Dem neuen Artikel 123a der Bundesverfassung muss deshalb nun das Strafgesetzbuch angepasst werden.
Die Umsetzung der Initiative bereitete wegen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Schwierigkeiten. Die EMRK schreibt eine regelmässige Überprüfung der Situation Verwahrter vor, während die Initiative die Erstellung neuer Gutachten ausdrücklich nur zulässt, wenn «neue wissenschaftliche Erkenntnisse» die Heilbarkeit des Täters nachweisen.
Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, eine Gesetzesänderung ausarbeiten, die sowohl dem Initiativtext wie auch der EMRK gerecht wird. Laut Zunzer ist das nun gelungen. Die Arbeitsgruppe sei der Meinung, dass ihr Entwurf mit der EMRK vereinbar und daher praktisch anwendbar sei.
Noch keine Inhaltsangaben
Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe stünden laut Heinrich Koller, Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ), hinter dem Schlussbericht, sagte Zunzer weiter. Inhaltliche Angaben machte Zunzer keine, da der Bericht noch nicht veröffentlicht sei.
Geleitet wurde die elfköpfige Arbeitsgruppe von BJ-Direktor Koller. Neben Vertretern des Bundes, der kantonalen Justizbehörden, einem Strafrechtsprofessor und Gerichtspsychiatern gehörten ihr auch Anita Chaaban und Doris Vetsch vom Initiativkomitee an.
(sda)