Basel«Viele würden sich wohl gegen eine Wiederbelebung entscheiden»
Nur gerade ein Viertel der Personen, die nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand wiederbelebt werden, kann danach wieder selbständig leben. Eine Studie der Universität Basel plädiert für mehr Aufklärung und Patientenverfügungen.
Darum gehts
Rund 8000 Personen erleiden pro Jahr in der Schweiz einen Herzstillstand.
In vielen Fällen würden sich die Betroffenen vermutlich gegen eine Reanimation entscheiden, kommt eine Studie der Uni Basel zum Schluss.
In der Bevölkerung werde die Chance auf eine erfolgreiche Wiederbelebung ohne kognitive Folgeschäden massiv überschätzt.
Schon nach wenigen Sekunden erleidet das Gehirn bei einem Herzstillstand irreparable Schäden und mit jeder Minute sinkt die Chance auf das Überleben. Dieses Schicksal ereilt in der Schweiz pro Jahr etwa 8000 Personen. Nur: Ist eine Reanimation überhaupt sinnvoll? Eine Studie von Forschenden der Universität Basel und des Universitätsspitals Basel zeigt nun: Die Chance auf eine erfolgreiche Wiederbelebung wird in der Bevölkerung massiv überschätzt. Die Ergebnisse wurden in der Fachzeitschrift «Resuscitation Plus» publiziert.
«Wenn die Leute wüssten, dass ihre Überlebenschancen so gering sind, würden sich wohl viele gegen eine Wiederbelebung entscheiden», sagt Studienautorin Sabina Hunziker, Professorin für Medizinische Kommunikation und leitende Ärztin am Unispital. Derweil haben 80 Prozent der in der Studie befragten Personen angegeben, wiederbelebt zu werden. Dabei seien sie aber von falschen Erfolgschancen ausgegangen. Demnach wurde die Überlebenschance ohne neurologische Einschränkungen nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand auf 40 bis 60 Prozent geschätzt.
«Wichtig zu erklären, was Wiederbelebung bedeutet»
In Wirklichkeit liegt die Wahrscheinlichkeit dafür bei gerade mal 25 Prozent. Von den Überlebenden habe etwa die Hälfte kognitive Einschränkungen, so Hunziker. Folglich basiere der Wunsch nach einer Wiederbelebung bei vielen auf einer Fehleinschätzung. Hunziker plädiert deshalb für bessere Aufklärung. Etwa bei den Hausärztinnen und Hausärzten, wo über Patientenverfügungen gesprochen werde, oder beim Spitaleintritt. Am Universitätsspital Basel werde das gemacht und in der Krankenakte vermerkt. «Es ist wichtig zu erklären, was eine Wiederbelebung im Falle eines Herzkreislaufstillstands bedeutet, damit die Patienten eine informierte und für sie sinnvolle Entscheidung treffen können», so die Medizinerin.
Im Zweifelsfall werde der Patient wiederbelebt. Beim Eintritt eines Herzkreislaufstillstands könne man nicht mehr fragen, da wäre das Wissen, was die Patienten oder Patientinnen gewollt hätten, etwa in Form einer Patientenverfügung enorm hilfreich.
Würdest du wiederbelebt werden wollen?
Hast du Fragen zu deinen Rechten als Patientin oder Patient?
Hier findest du Hilfe:
Keine News mehr verpassen
Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.
Erhalte das Wichtigste kurz und knapp täglich direkt in dein Postfach.