Aktualisiert
Vier Jahre Zuchthaus für Luzerner
Das Obergericht hat gestern die vierjährige Zuchthausstrafe für einen Vater aus dem Kanton Luzern vollumfänglich bestätigt.
Der Mann muss zudem 40 000 Franken Genugtuung zahlen. Ihm wurde vorgeworfen, seine heute erwachsene, leicht behinderte Tochter von 1996 bis 2002 sexuell missbraucht zu haben. Das Obergericht stufte das Verschulden des Mannes als sehr schwer ein. Der Angeklagte reichte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil ein.