Vogelgrippe: Gefahr für die Schweiz wächst

Aktualisiert

Vogelgrippe: Gefahr für die Schweiz wächst

Die bei einer Tafelente im grenznahen Überlingen entdeckte Vogelgrippe ist durch den auch für Menschen gefährlichen H5N1-Typ verursacht worden.

Laut dem Direktor des Bundesamtes für Veterinärwesen wird die Gefahr für die Schweiz immer realer. Mit dem ersten Vogelgrippe-Fall am deutschen Bodenseeufer und dem erstmaligen Ausbrechen der Seuche in einer Geflügelfarm in Frankreich unweit der Schweiz wird laut BVET-Direktor Hans Wyss die Gefahr «immer realer, dass auch wir das Problem bekommen.» Die Schweiz habe alle Vorsichtsmassnahmen getroffen, die zurzeit nötig seien. Sollte auch in der Schweiz ein vergleichbar gefährlicher Fall wie am deutschen Bodenseeufer auftreten, so würde auch hier eine Schutzzone von zehn Kilometern errichtet, sagte Wyss am Samstag auf Anfrage der AP. Darüberhinaus brauche es aber keine weiteren Massnahmen, weil mit der Stallpflicht und der intensivierten Überwachung bereits alles Notwendige vorgekehrt worden sei.

Ebenfalls nicht besonders alarmiert zeigte sich Wyss, weil in der EU die Vogelgrippe erstmals auch Tiere auf einer Geflügelfarm erfasst hatte. Die französische Regierung bestätigte in der Nacht zum Samstag das Auftauchen des gefährlichen Vogelgrippevirus H5N1 auf einem Putenzuchtbetrieb nordöstlich von Lyon. Die befallene Zuchtfarm mit 11.000 Tieren war bereits am Donnerstag abgeriegelt worden, und der gesamte Geflügelbestand wurde gekeult. Frankreich habe die nötigen Massnahmen getroffen, dass sich die Seuche nicht weiter ausbreiten werde, sagte Wyss. Geflügelimporte aus betroffenen Regionen würden durch die EU-Regeln automatisch unterbunden. Inzwischen sind im Zürcher Referenzlabor bereits 87 tot aufgefundene Vögel auf das H5N1-Virus untersucht worden. Alle Analysen fielen bislang negativ aus.

Bodensee-Kantone verschärfen Massnahmen nicht

In den Bodensee-Kantonen Thurgau und St.Gallen werden die am Freitag ergriffenen Sicherheitsmassnahmen nicht verschärft. Man sei von Anfang an davon ausgegangen, dass es sich um die gefährliche Variante des H5N1-Virus handelt, sagte der zuständige Amtstierarzt Christian Senn am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Die Fischerei- und Jagdaufseher wurden aber angehalten, verstärkt nach toten Tieren Ausschau zu halten. Aus dem Kanton Thurgau wurden bisher vier Schwäne und eine Ente negativ auf den gefährlichen Vogelgrippe-Erreger getestet. Das Resultat für einen Schwan ist noch ausstehend.

«Wir sind bereit»

Auch im Kanton St.Gallen werden vorläufig keine Vorsichts- oder Schutzmassnahmen gegen die Vogelgrippe ergriffen, wie Markus Seiler, stellvertretender Kantonstierarzt, sagte. Überlingen, der Fundort der H5N1-infizierten Tafelente, befindet sich 40 Kilometer von Steinach, dem westlichsten Dorf am St.Galler Bodensee-Ufer.

Laut Seiler steht der kantonale Führungsstab in Kontakt mit den zuständigen Behörden in Deutschland und den Nachbarkantonen. «Wir sind bereit», sagte Seiler. Erreichte die Vogelgrippe den Kanton St.Gallen, würde gleich reagiert wie in Deutschland, mit dem Aufbau von Schutzzonen.

Umfangreiche Massnahmen in Deutschland

Der Agrarminister von Baden-Württemberg, Peter Hauk, sagte am Samstag, dass nun die Massnahmen in Süddeutschland weiter verstärkt würden, um die Infektionskette zu unterbrechen. Am Bodensee und im Ministerium kamen am Morgen die Krisenstäbe zusammen.

Helikopter sollten Schilfgebiete des Sees nach toten Vögeln absuchen. Auch die Wasserschutzpolizei war im Einsatz. Hauk betonte, dass für Menschen keine Gefahr bestehe. Vorrang hätten nun Schritte, die Infektionskette zu unterbrechen und ein Überspringen des Virus vom Wild- auf das Hausgeflügel zu vermeiden.

Um den Fundort der toten Wildente war am Freitag nach Bekanntgabe des Falls ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet worden.

Hauk sagte, besonders wichtig sei, dass in den Schutzzonen Geflügelhalter ihre Desinfektionsmassnahmen intensivierten und den Personenverkehr auf den Höfen nach Möglichkeit weitgehend einschränkten. Die Stallpflicht sei unbedingt einzuhalten.

Quelle: SDA/AP

Deine Meinung