Arbeitssuche: Von Software diskriminiert – Jobbewerber klagt

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ArbeitssucheVon Software diskriminiert – Jobbewerber klagt

Dass Computer entscheiden, wer eine freie Stelle bekommt, ist rechtlich umstritten. In den USA ist ein erster Fall hängig.

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Selektion über Fragebögen: Kandidaten füllen an einer Jobmesse in San Antonio, Texas ein Formular aus. (Archivbild)

Selektion über Fragebögen: Kandidaten füllen an einer Jobmesse in San Antonio, Texas ein Formular aus. (Archivbild)

Matthew Busch/Bloomberg via Getty Images

Statt Menschen entscheiden in manchen Firmen Computerprogramme, welche Kandidaten für einen Job geeignet sind – auch in der Schweiz. Mittels von einer Software ausgewerteten Fragebögen werden passende Bewerber ausgesucht und unpassende ausgesiebt.

Nach welchen Kriterien die Algorithmen arbeiten, wird aber meist nicht transparent gemacht. Nun regt sich Widerstand gegen die automatisierten Auswahlverfahren. Sie seien diskriminierend, kritisieren Gegner.

Programmierer angeklagt

In den USA will deshalb ein abgelehnter Jobbewerber eine Software verbieten lassen, die seine Bewerbung aufgrund eines Algorithmus abgelehnt hat, wie die «Handelszeitung» berichtet. Kyle Behm bewarb sich innerhalb von drei Jahren bei mehreren Firmen, die alle die gleiche Software des Anbieters Kronos für die Bewerberselektion genutzt haben.

Behm will zusammen mit anderen abgelehnten Bewerbern die Programmierer der Software im Bundesstaat Tennessee vor Gericht bringen, weil deren Produkt sie systematisch benachteiligt habe. Die Software des Personaldienstleisters ist in 60 Ländern verbreitet, darunter auch in der Schweiz.

Fragebögen bei Schweizer Versicherern

Befürworter der computergesteuerten Kandidatenauswahl behaupten, sie sei gerechter, schneller und effizienter. Dem widerspricht ein deutscher Anwalt für IT-Recht. Dass Algorithmen objektiv entscheiden würden, stimme nicht, sagt Christian Lange-Hausstein. Weil sie von Menschen programmiert würden, spiegelten sie auch deren Vorurteile.

Die Versicherungen Helvetia und Axa Winterthur gerieten 2010 wegen eines Online-Fragebogens der Zürcher Softwarefirma SPSS in die Kritik. Fragen zum Privatleben und Charakter dürften die Entscheidung für oder gegen einen Bewerber nicht beeinflussen, befand ein Jurist. Die Firmen machten ihr Auswahlverfahren damals nicht transparent. Sie erklärten, das System werde «in über 100 Grossfirmen in der Schweiz eingesetzt». In der Schweiz haben Bewerber das Recht, solche Testergebnisse einzusehen.

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